Urteil
: Hotel in Bad Saarow darf Kinder ablehnen

Ein Hotel in Bad Saarow darf sich als „Erwachsenenhotel“ ausrichten und Kinder und Jugendliche generell als Gäste ablehnen.
Von
dpa
Karlsruhe/Bad Saarow
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Ruhe und Entspannung: Blick in den Wellnessbereich des Esplanade-Hotels in Bad Saarow. Das Hotel darf sich als "Erwachsenenhotel" ausrichten und Kinder und Jugendliche generell als Gäste ablehnen.

Ralf Hirschberger

Geklagt hatte eine Familie mit fünf Kindern. Sie berief sich auf das Gleichbehandlungsgesetz und wollte eine Entschädigung. Die Mutter hatte Ende 2016 im Esplanade–Hotel in Bad Saarow (Oder–Spree) Zimmer angefragt. Das Esplanade nimmt nur Gäste ab 16 Jahren auf und lehnte die Familie mit dieser Begründung ab.

Unternehmerische Freiheit berücksichtigen

Dagegen ist nach Auffassung der obersten Zivilrichter nichts einzuwenden. Bei der Auslegung des Antidiskriminierungsgesetzes sei auch die im Grundgesetz geschützte unternehmerische Freiheit des Hotelbetreibers zu berücksichtigen. Sein Haus sei „gerade auf solche Leistungen ausgerichtet, bei denen Ruhe und Entspannung nicht lediglich eine untergeordnete Rolle spielen“. Der BGH wies die Revision zurück.