Verbraucherschutz
: Kunden sollen sich gegen gekündigte Sparkassen-Verträge wehren

Verbraucherschützer raten Sparkassen-Kunden dazu, Widerspruch gegen gekündigte Prämiensparverträge einzulegen.
Von
MOZ
Prenzlau
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Verbraucherschützer raten Sparkassen-Kunden dazu, Widerspruch gegen gekündigte Prämiensparverträge einzulegen (Symbolbild).

Mascha Brichta/dpa

Das Geldinstitut habe gekündigt, ohne dafür einen sachlichen Grund anzugeben, den es aber brauche, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) am Dienstag mitteilte. Sie verweist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Kunden sollten deshalb weiter einzahlen.

Nach Kenntnis der Verbraucherschützer erhalten Kunden seit Juli 2020 Kündigungsschreiben über unbefristete Prämiensparverträge. In den Schreiben sage die Sparkasse lediglich, der Vertrag sei „von beiden Seiten erfüllt“. Das müssten Betroffene nicht hinnehmen. „Nach unserer Rechtsauffassung ist die Kündigung unwirksam“, betont Finanzexperte Erk Schaarschmidt. Für einen Widerspruch könnten Sparer einen Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen. Der Widerspruch sollte spätestens bis zum im Schreiben genannten Kündigungstermin an die Sparkasse gesendet werden. Lenke diese nicht ein, wird geraten, den Ombudsmann der Sparkassen einzuschalten.

Sparkasse sieht sich im Recht

Die Sparkasse Uckermark wiederum verweist auf die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank. Diese sei, so Vorstandsmitglied Steffen Glatz, „letztlich auch der sachliche Grund, den der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Mai 2019 sah, um bei unbefristeten Sparverträgen, die ihr Sparziel mit Zahlung der Höchstprämie erreicht haben, das heißt hier jeweils nach Ablauf des 15. Sparjahres, eine Kündigung rechtswirksam zu ermöglichen“. Die Sparkasse Uckermark habe nun von diesem Recht Gebrauch gemacht. Dies geschehe aus betriebswirtschaftlichen Gründen und somit insbesondere der Pflicht zur Vermögenssicherung. „Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner weiteren Informationen unsererseits an dieser Stelle“, so Glatz.

Finanzexperte Erk Schaarschmidt rät Kunden davon ab, ihre Prämiensparverträge selbst zu beenden. „Aus unserer Erfahrung sind neue Angebote für die Betroffenen selten einträglicher. Deshalb nimmt die Verbraucherzentrale dazu Beschwerden entgegen. Dies gilt für alle Brandenburger Sparkassen“, so Schaarschmidt.

Infos unterwww.verbraucherzentrale-brandenburg.de