Versicherung: Schäden durchUnwetterimmer teurer

Kein Phänomen mehr: Starkregen verwandelt kleine Bachläufe in reißende Ströme.
dpa/Kathleen SturmDabei ist Süddeutschland (512 Millionen Euro) zwar besonders betroffen, aber auch in Sachsen sind Reparaturkosten von 177 Millionen Euro entstanden, meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In Sachsen-Anhalt wurden Schäden in Höhe von 138 Millionen Euro registriert. Brandenburg und Berlin kamen mit 34 bzw. 14 Millionen Euro bisher glimpflich davon. Die Versicherer rechnen für das Jahr 2019 „mit einem normalen Schadenjahr“, sagte Kathrin Jarosch vom GDV dieser Zeitung.
Vor allem Autos hätten in diesem Jahr etwas stärker als sonst unter den sogenannten Naturgefahren gelitten: Die bisherige Schadensumme liege mit 550 Millionen Euro zehn Prozent über dem langjährigen Mittelwert. Dafür seien vor allem die zahlreichen Hagelschäden an Autos im süddeutschen Raum verantwortlich. Die Unwetterserie und der Hagel zu Pfingsten haben erneut gezeigt, dass einige wenige Ereignisse innerhalb kurzer Zeit enorme Zerstörungen anrichten.
Der Großteil der Schadensumme beruhe auf Schäden an Wohngebäuden: Diese hätten die Versicherer 730 Millionen Euro gekostet – der langjährige Mittelwert liege bei 800 Millionen Euro. Den größten Anteil (660 Millionen) davon machten im ersten Halbjahr dieses Jahres Sturm- und Hagelschäden an Häusern aus. „Allein zwei März-Stürme schlugen mit gut 300 Millionen Euro zu Buche. Die beiden Tiefs hatten kurz nacheinander deutschlandweit gewütet. Schon damals hatten Versicherer mit Hunderten Millionen Euro Schäden gerechnet.
Unterdurchschnittlich fielen die Schadensummen aus, die an Fahrzeugen und Wohngebäuden durch Starkregen, Überschwemmungen und Erdgefahren entstanden sind. Der Halbjahresmittelwert liegt laut GDV bei 140 Millionen Euro.
Vor allem in Berlin kommt es immer wieder zu Starkregen. Mit 71 Stunden seit 2001 hat es in Berlin-Halensee bundesweit die meisten Starkregenstunden außerhalb Bayerns gegeben. Sollte es nach einem solchen Guss zu Schäden kommen, greifen staatliche Hilfemaßnahmen nur noch in Ausnahmefällen. Grundsätzlich gilt der Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: Es kann „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über sogenannte Soforthilfen hinaus rechnen, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist.“ Über den Beschluss hinaus ist keine Regelung bekannt.
In Brandenburg wurden in solchen Fällen vereinzelt Soforthilfen ausgezahlt, so nach dem Starkregen im Kreis Oberhavel im Jahr 2017. Der Landkreis hatte dafür eigens eine Richtlinie erlassen. Bei Schäden über 500 Euro konnten Betroffene bis zu 40 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beantragen.
Geringe Versicherungsquote
In Deutschland sind 43 Prozent der Gebäude gegen Gefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Die Zahlen der ostdeutschen Haushalte:
Brandenburg: 34 ProzentBerlin: 36 ProzentSachsen: 47 ProzentSachsen-Anhalt: 44 ProzentThüringen: 47 ProzentMecklenburg: 25 Prozent