Wasser in Brandenburg
: Landkreise bereiten Beschränkungen von Wasserentnahme vor

Die Trockenheit beansprucht Flüsse und Seen. Weitere Landkreise wollen die Gewässer schützen. Deshalb werden Vorbereitungen zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Flüssen und Seen getroffen.
Von
dpa
Potsdam
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Einige Landkreise schränken bereits die Wasserentnahme aus Seen und Flüssen ein. In weiteren Landratsämtern werden entsprechende Vorbereitungen getroffen.

Hendrik Schmidt/dpa
  • Trockenheit führt zu Wasserentnahme-Beschränkungen in Brandenburgs Flüssen und Seen.
  • Potsdam, Havel, Havelland und Ostprignitz-Ruppin bereiten Maßnahmen vor.
  • In acht Landkreisen, u.a. Lausitz, gelten bereits Einschränkungen.
  • Wetterlage reduziert Fließgewässer-Durchfluss, ökologische Funktionen gefährdet.
  • Ziel: Verschärfte Wasserknappheit abmildern, Natur schützen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Immer mehr Kreise und Städte in Brandenburg schränken wegen der Trockenheit die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Brunnen ein. In Potsdam, Brandenburg an der Havel, Havelland und Ostprignitz-Ruppin werden aktuell entsprechende Allgemeinverfügungen vorbereitet, wie ein Sprecher des Brandenburger Umweltministeriums sagte.

In vielen Landesteilen - insbesondere im Südosten - sind schon entsprechende Vorschriften in Kraft. Zunächst hatte der „Tagesspiegel“ berichtet.

Beschränkungen zur Wasserentnahme bereits in der Lausitz

In acht Landkreisen gelten bereits Allgemeinverfügungen zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern - neben Spree-Neiße und Cottbus sind das Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim und Potsdam-Mittelmark. In vier Landkreisen seien Allgemeinverfügungen in Vorbereitung, teilte das Landesumweltministerium dem „Tagesspiegel“ mit.

Der Grund für den Schritt ist eine absehbar sich verschärfende Wasserknappheit. Die aktuelle Wetterlage hat in einigen Fließgewässern bereits zu sehr geringen Durchflüssen geführt. „Um einem weiteren Rückgang der Wasserführung entgegenzuwirken und die Erhaltung der gewässerökologischen Funktionen abzusichern, ist nun die Einschränkung durch eine Allgemeinverfügung erforderlich“, erklärte ein Sprecher des Spree-Neiße Kreises.