zum Fahrverbot auf alten Übungsplätzen
: Leider kein Einzelfall

Ertappte Täter müssen Entschädigungen in vierstelliger Höhe zahlen. Allein durch einen Appell an die Vernunft lassen sich eben nicht alle von solch einer Dummheit abhalten.
Von
Harriet Stürmer
Frankfurt (Oder)
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Harriet Stürmer

MOZ/Gerd Markert

Er selbst war nicht mehr in der Lage, Hilfe zu holen. Zum Glück alarmierten seine Schreie aber Wanderer, die nur durch Zufall in einem benachbarten Waldstück unterwegs waren. Kein Einzelfall: Immer wieder bringen sich Menschen durch illegale Befahrung und Begehung des unwegsamen Geländes in Gefahr — und immer wieder gehen derlei Aktionen böse aus.

Solche Unglücksfälle zeigen eindrücklich, warum in dem unübersichtlichen, sehr weitläufigen und munitionsbelasteten Gebiet die Befahrung verboten und die Begehung nur auf den ausgewiesenen und markierten Wanderwegen gestattet ist. Polizei, Oberförsterei und die Stiftung Naturlandschaften gehen regelmäßig gegen illegale Befahrung vor. Ertappte Täter müssen Entschädigungen in vierstelliger Höhe zahlen. Allein durch einen Appell an die Vernunft lassen sich eben nicht alle von solch einer Dummheit abhalten.