zum Urteil gegen Zwangsurlaub
: Zu wenig Zustimmung

Der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober fällt in diesem Jahr auf einen Donnerstag.
Von
Harriet Stürmer
Potsdam
Jetzt in der App anhören

Harriet Stürmer

Gerd Markert

Für Arbeitnehmer bietet sich damit eine gute Gelegenheit, das Wochenende mit einem Brückentag deutlich zu verlängern — vorausgesetzt natürlich, der Arbeitgeber gewährt Urlaub beziehungsweise Überstundenabbau. Und das wiederum hängt in erster Linie von den Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen der Kollegen ab. Soweit so gut. Doch wie sieht es andersherum aus? Darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer so einfach in Zwangsurlaub schicken, selbst wenn diese vielleicht lieber arbeiten möchten? Der Gesetzgeber meint, dass der Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen den Urlaub entgegen den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers festlegen darf. So müssen zum Beispiel dringende betriebliche Belange vorliegen. Oder aber eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Nun hat das Innenministerium seine Mitarbeiter diesbezüglich zwar ausdrücklich befragt. Doch eine Zustimmung von 64 Prozent der Befragten in diesem Fall als deutlich zu interpretieren, grenzt schon an Ignoranz.