zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge
: Das gute Recht

Die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist zweifellos eine gute Sache.
Von
Harriet Stürmer
Frankfurt (Oder)
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Harriet Stürmer

Gerd Markert

Auf diese Weise können Geflüchtete Hilfe ohne große bürokratische Hürde in Anspruch nehmen — und einen Arzt aufsuchen, ohne vorher umständlich einen Behandlungsschein vom Sozialamt zu beantragen. Zugleich fühlen sich die Betroffenen weniger als Bittsteller für eine ihnen ohnehin zustehende Leistung.

Vom Bund gibt es kein einheitliches Verfahren, deshalb müssen die Länder eigene Lösungen finden. In Brandenburg regelt eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Sozialministerium, kassenärztlicher und kassenzahnärztlicher Vereinigung Umfang und Abrechnung der gewährten Leistungen. Das Land übernimmt sämtliche Kosten.

So weit, so gut. Aber nur weil das Land hier eine gute Lösung auf den Weg gebracht hat, darf es nicht auf die Umsetzung vor Ort pochen. Inzwischen beteiligen sich ohnehin bis auf Märkisch–Oderland alle Landkreise und kreisfreien Städte an dem Projekt. Den einzigen Verweigerer nun per Zwangsmaßnahme zur Teilnahme zu verpflichten, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Aus welchen Gründen sich Märkisch–Oderland auch immer gegen die Einführung der Karte weigert – es ist das gute Recht des Kreises.