Ab Juli 2026
: Ist die Grundsicherung genauso hoch wie das Bürgergeld?

Schon im Juli soll die neue Grundsicherung das Bürgergeld ersetzen. Ändert sich die Höhe der Bezüge?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Bundestag stimmt ueber Buergergeld-Reform ab: Antrag auf Buergergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Themenfoto vom 24.03.2023). Der Bundestag stimmt am Donnerstag (05.03.2026) ueber den Umbau des Buergergeld-Systems zur neuen Grundsicherung ab. Dabei sind eine Reihe von Verschaerfungen vorgesehen. Unter anderem koennen frueher und in groesserem Umfang als bisher Leistungen gekuerzt werden, wenn die Betroffenen nicht wie vorgesehen mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Zudem bekommt die Vermittlung in Arbeit in der Regel Vorrang vor einer Ausbildung oder Qualifizierung. (Siehe epd-Meldungen vom 05.03.2026)

Die Höhe der Leistungen bleibt unverändert.

Heike Lyding/epd

Das Bürgergeld soll ab dem 01. Juli 2026 Grundsicherungsgeld heißen. An der Höhe der Geldleistung ändert sich durch die Umbenennung aber nichts. Wer bisher Bürgergeld erhalten hat, bekommt nach den Angaben der Bundesregierung nicht mehr oder weniger Geld, nur weil die Leistung einen neuen Namen erhält.

So viel Geld gibt es

Damit bleibt der monatliche Regelbedarf zunächst auf dem bisherigen Niveau. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 2026 weiterhin 563 Euro im Monat. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen jeweils 506 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren liegt der Regelbedarf bei 471 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren bei 390 Euro und für Kinder bis fünf Jahre bei 357 Euro. Eine Erhöhung ist für 2026 nicht vorgesehen.

Was sich ab Juli ändert

Ganz folgenlos ist die Reform für Leistungsbeziehende trotzdem nicht. Zwar bleibt die Höhe des Regelbedarfs grundsätzlich gleich, die Regeln rund um den Leistungsbezug werden aber strenger. Bei Pflichtverletzungen sollen die Leistungen künftig schneller gekürzt werden können. Wer etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit einer Minderung um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Auch bei wiederholten Meldeversäumnissen beim Jobcenter sind schärfere Kürzungen vorgesehen.

Auch bei den Wohnkosten gibt es Änderungen. Die einjährige Karenzzeit bleibt zwar bestehen, allerdings sollen Unterkunfts- und Heizkosten künftig schon ab dem ersten Tag auf Angemessenheit geprüft werden. Während der Karenzzeit sollen sehr hohe Wohnkosten nur noch bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen werden. Wer deutlich teurer wohnt, muss den darüberliegenden Betrag selbst tragen.

Die kurze Antwort lautet also: Ja, das Grundsicherungsgeld ist grundsätzlich genauso hoch wie das Bürgergeld. Der neue Name bedeutet keine automatische Kürzung und keine Erhöhung. Entscheidend ist aber, dass sich die Rahmenbedingungen ändern. In bestimmten Fällen können Leistungsbeziehende künftig schneller weniger Geld erhalten – etwa bei Pflichtverletzungen, verpassten Terminen oder sehr hohen Wohnkosten.