Aktuelle Reisewarnung für Ägypten
: Was Touristen jetzt wissen müssen

Das Auswärtige Amt hat für Ägypten eine Teil-Reisewarnung ausgesprochen. Grund sind militärische Operationen. Was jetzt für Urlauber wichtig ist.
Von
Nicole Züge
Berlin
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Leere Sonnenliegen an einem Hotelstrand: ILLUSTRATION - Besonders bei hoteleigenen Stränden kann ein gesperrter Strand als Reisemangel anerkannt werden. (zu dpa: «Strand gesperrt! Welche Rechte Urlauber dann haben») Foto: Benjamin Nolte/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Für Ägypten gilt aktuell eine Teil-Reisewarnung. Welche Gebiete betroffen sind und was jetzt für Urlauber wichtig ist.

Benjamin Nolte/dpa
  • Auswärtiges Amt warnt vor Reisen in Teile Ägyptens wegen militärischer Operationen.
  • Betroffen sind Nord-Sinai, Grenzgebiete zu Israel, Libyen und Sudan sowie Süd-Sinai.
  • Urlauber sollen Hinweise von Hotelpersonal und Reiseveranstaltern beachten.
  • Überlandfahrten und Ausflüge nur mit ortskundiger Begleitung.
  • Individuelle Ausflüge in entlegene Gebiete vermeiden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am heutigen Freitag (21.03.2025) hat das Auswärtige Amt eine Teil-Reisewarnung für Ägypten veröffentlicht. Was der Grund ist, welche Gebiete in Ägypten betroffen sind und was das für den Ägypten-Urlaub bedeutet.

Reisewarnung für Ägypten für bestimmte Gebiete

Auf seiner Website hat das Auswärtige Amt vor Reisen in bestimmte Regionen Ägyptens gewarnt. Der Grund sind militärische Operationen, die aufgrund terroristischer Anschläge in der Vergangenheit durchgeführt werden. In beliebten Touristenregionen im Süden der Sinai-Halbinsel wird von individuellen Ausflügen abgeraten.

Für die folgenden Gebiete gilt die Reisewarnung für Ägypten:

  • Norden der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nordsinai) und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba)
  • Süden der Sinai-Halbinsel: Für die Küstenorte Sharm El Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.
  • Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.

Im Gouvernorat Nordsinai gilt zudem der Ausnahmezustand, der mit nächtlichen Ausgangssperren einhergeht. Die Straße von Suez nach Taba ist für nichtmilitärische Fahrzeuge gesperrt.

Urlaub in Ägypten: Das rät das Auswärtige Amt Urlaubern

Reisenden rät das Auswärtige Amt, in jedem Fall die Hinweise vor Ort (durch das Hotelpersonal) sowie durch den Reiseveranstalter zu beachten. Darüber hinaus sollten Ausflüge wie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung gebucht werden.

Überlandfahrten sollten ebenfalls nur mit ortskundiger Begleitung erfolgen. Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen sollten Touristen nicht besuchen.