Altersvorsorge: Wie man sich 540 Euro vom Staat holt

Die Altersvorsorge soll ab 2027 auch mit ETFs möglich sein.
Christin Klose/dpa-mag/dpaDie Bundesregierung plant eine Reform der privaten Altersvorsorge. Künftig soll die Förderung einfacher funktionieren als bisher. Wer Geld in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag einzahlt, soll dafür eine Zulage vom Staat bekommen. Die maximale Grundzulage soll bei 540 Euro pro Jahr liegen.
Wie viel Geld kann man bekommen?
Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können. Geplant sind unter anderem Altersvorsorgedepots, bei denen das Geld auch in Fonds wie ETFs angelegt werden kann. Wichtig ist aber: Die Förderung gilt nicht für jeden normalen ETF-Sparplan im eigenen Depot. Voraussetzung ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag.
Die 540 Euro ergeben sich aus zwei Förderstufen. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr soll es 50 Cent Zuschuss je eingezahltem Euro geben. Das macht maximal 180 Euro. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr sollen 25 Cent je Euro hinzukommen. Das ergibt weitere 360 Euro. Wer die volle Grundzulage erhalten will, müsste also 1.800 Euro im Jahr einzahlen – das entspricht 150 Euro im Monat.
Auch kleinere Beiträge sollen gefördert werden. Bei 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 10 Euro im Monat, läge die Grundzulage bei 60 Euro. Bei 360 Euro im Jahr wären es 180 Euro.
Zusätzliches Geld für Kinder
Für Eltern kann die Förderung höher ausfallen. Pro Kind soll ein Elternteil bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr erhalten können. Junge Menschen sollen zusätzlich profitieren: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, soll einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bekommen.
Wie genau funktioniert die geförderte Altersvorsorge?
Gefördert werden sollen nur zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Dazu können künftig auch Altersvorsorgedepots gehören. Welche Anlagen dort genau erlaubt sind, soll eine Positivliste festlegen. Infrage kommen sollen unter anderem Fonds wie ETFs. Ein bereits bestehender normaler ETF-Sparplan wird dadurch aber nicht automatisch staatlich gefördert.
Bestehende Riester-Verträge sollen grundsätzlich weitergeführt werden können. Für Altverträge ist Bestandsschutz vorgesehen. Ein Wechsel in die neue Förderung soll möglich sein, kann aber Kosten verursachen. Deshalb sollte ein bestehender Vertrag nicht vorschnell gekündigt werden.
