AU-Bescheinigung ab dem 1. Tag
: Ab wann wird sie Pflicht?

Die Regierung plant die Vorlage einer AU-Bescheinigung ab dem 1. Krankheitstag verpflichtend zu machen. Ab wann soll das gelten?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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ARCHIV - 19.10.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: ILLUSTRATION - Ein Fieberthermometer liegt auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gestellte Szene). Am 31. März läuft eine Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen aus. Hausärzte und Verbraucherschützer fordern eine Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung ohne Arztbesuch. (zu dpa «Hausärzte: Ohne telefonische Krankschreibung «geht es nicht mehr»») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die AU-Bescheinigung soll in Zukunft bereits ab dem 1. Tag geholt werden.

Marijan Murat/dpa

Die schwarz-rote Koalition will die Regeln für Krankmeldungen verschärfen. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Außerdem soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.

Ein konkretes Datum für den Start der neuen Regel wurde bislang nicht genannt. Die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag ist Teil des Reformpakets, das nach dem Koalitionsausschuss vorgestellt wurde. Bevor sie gilt, muss die Änderung noch gesetzlich umgesetzt werden.

Was bisher gilt

Bislang müssen Beschäftigte eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel erst dann vorlegen, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber kann allerdings schon heute verlangen, dass die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag eingereicht wird.

In vielen Betrieben wird diese strengere Vorgabe bisher aber nicht standardmäßig angewendet. Genau das will die Koalition nun ändern.

Was geplant ist

Nach den Plänen der Bundesregierung soll künftig die gesetzliche Grundregel lauten: Wer krank ist, muss schon ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wegfallen.

Damit müssten Beschäftigte im Krankheitsfall früher ärztlichen Kontakt aufnehmen. Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr Aufwand, vor allem bei kurzfristigen Erkrankungen oder wenn Arztpraxen stark ausgelastet sind.

Ausnahmen sollen möglich bleiben

Ganz starr soll die neue Vorgabe offenbar nicht gelten. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, dass Betriebe von der gesetzlichen Regel abweichen können sollen. Möglich wären Ausnahmen durch einzelvertragliche Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.

Das heißt: Die Pflicht ab dem ersten Tag soll zwar die neue gesetzliche Grundregel werden. Unternehmen könnten aber mit ihren Beschäftigten oder über Tarifregelungen andere Lösungen vereinbaren.

Warum die Koalition die Regeln verschärfen will

Die Bundesregierung begründet den Schritt mit hohen Krankenständen in den Unternehmen. Ziel ist es, Fehlzeiten zu begrenzen und möglichen Missbrauch bei Krankmeldungen stärker einzudämmen.

Auch die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll stärker geahndet werden. Damit will die Koalition nicht nur Beschäftigte stärker in die Pflicht nehmen, sondern auch gegen falsche Atteste vorgehen.

Ab wann gilt die Krankschreibung ab dem 1. Tag?

Derzeit ist noch offen, ab wann die neue Pflicht gelten soll. Die Koalition hat die Änderung angekündigt, ein konkreter Starttermin wurde aber nicht genannt. Erst wenn ein entsprechendes Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist, wird die AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag zur gesetzlichen Pflicht.