Blitzermarathon 2025
: Was bei Blitzer-Apps erlaubt, was verboten ist

Der zweite Blitzermarathon läuft aktuell an. Wer jetzt mit dem Gedanken spielt, eine Blitzer-App zu nutzen, sollte vorher hier lesen.
Von
Nicole Züge
Frankfurt (Oder)
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Blitzermarathon in Baden-Württemberg

Der Blitzermarathon könnte viele Menschen zur Nutzung einer Blitzer-Warn-App verleiten. Ist das erlaubt? Wir klären die rechtlichen Fragen.

Uwe Anspach/dpa

Nach Polizeiangaben ist das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit nach wie vor eine der Hauptunfallursachen auf Deutschlands Straßen. Aus diesem Grund finden in Deutschland zweimal im Jahr sogenannte Aktionswochen statt. Während der Speedweeks, für die sich der Name „Blitzermarathon“ etabliert hat, kontrolliert die Polizei verstärkt an neuralgischen Punkten wie auf Autobahnen mit Unfallschwerpunkten, aber auch vor Schulen oder auf Landstraßen.

Wer nicht schon zuvor mit dem Gedanken gespielt hat, eine „Blitzer-App“ auf dem Smartphone zu installieren, tut das möglicherweise jetzt. Aber sind solche Warn-Apps legal? Wir klären, was rechtlich gilt.

Darf ich eine Blitzer-App im Auto verwenden?

Um diese Frage zu klären, hilft ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (§23/1c). Dort steht: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

Das gilt laut Gesetz insbesondere für Geräte „zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Andere technische Geräte, die neben anderen Nutzungszwecken auch eine Funktion haben, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden kann, dürfen zwar verwendet werden, jedoch muss diese Funktion ausgeschaltet sein bzw. darf nicht verwendet werden.

Darf mein Beifahrer für mich nach Blitzern Ausschau halten?

Wer mitfährt, darf selbstverständlich die Umgebung beobachten und den Fahrer warnen. Aber auch für Beifahrerinnen und Beifahrer ist das Nutzen einer Blitzer-App oder eines ähnlichen technischen Geräts nicht gestattet.

Genau das war jahrelang eine Grauzone, die seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2023 (Az.: 2 Orbs 35 Ss 9/23) aber geregelt ist. Auch hier liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Im verhandelten Fall hatte die Beifahrerin eine solche App auf ihrem Smartphone aktiviert und das Gerät auf der Mittelkonsole abgelegt. Somit wurde der Fahrer weiter vor möglichen Kontrollen gewarnt.

Blitzer-Warnapps rechtssicher nutzen: Das ist erlaubt

Der bloße Besitz einer Blitzer-App ist nicht verboten. Man könnte also zum Beispiel vor dem Losfahren einmal schauen, ob auf der gewünschten Strecke Gefahr droht. Auch während einer Rast kann man die Strecke selbstverständlich überprüfen.

Erlaubt sind auch folgende Szenarien:

  • Vor Fahrtantritt oder während einer Rast online, in Warn-Apps oder über Social Media nach gemeldeten Blitzerstandorten im weiteren Streckenverlauf schauen. Wichtig ist, solche Helfer nicht während der Fahrt zu nutzen oder sich automatisiert warnen zu lassen, teilt die Deuitsche Presseagentur (dpa) mit.
  • Manche Kommunen und Polizeibehörden geben die Standorte auch im Voraus bekannt. Bayern beispielsweise veröffentlicht jedes Jahr kurz vor dem 24-stündigen Blitzermarathon eine genaue Liste der Kontrollstellen.
  • Durchsagen von lokalen und regionalen Radiosendern hören.
  • Auf Warnungen anderer Verkehrsteilnehmer achten. Die dürfen nämlich auch auf Verkehrskontrollen aufmerksam machen. Wenn Sie selbst warnen, dann lieber nicht per Lichthupe. Die dient nur der Warnung vor echten Gefahrenstellen und zum Anzeigen eines Überholvorgangs außerorts (§16 StVO).