Böllerverbot an Silvester 2025
: Diese Strafen, Bußgelder und Freiheitsstrafen drohen

Diese Bußgelder, Strafen und Freiheitsstrafen drohen bei Verstößen rund um Böller, Feuerwerk und Raketen an Silvester.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Berlin
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Polizeibeamte stehen am Silvesterabend hinter explodierendem Feuerwerk. Vergangenes Silvester kam es vor allem in Berlin zu Ausschreitungen: Junge Männer randalierten mit Böllern und Raketen, attackierten Einsatzkräfte. Nancy Faeser befürchtet eine Wiederholung. (zu dpa: «Ausweitung der Böller-Verbotszonen in Berlin an Silvester») +++ dpa-Bildfunk +++

Polizeibeamte stehen am Silvesterabend hinter explodierendem Feuerwerk. Diese Bußgelder und Strafen drohen rund um Böller-Verstöße.

Julius-Christian Schreiner/dpa

In Deutschland regelt das Sprengstoffgesetz (SprengG) zusammen mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), wann und wie pyrotechnische Gegenstände verwendet werden dürfen. Feuerwerk der Kategorie F2, also klassisches Silvesterfeuerwerk, darf nach 1. SprengV grundsätzlich nur in einem engen Zeitfenster gezündet werden. Das Zeitfenster für Böller, Raketen und Feuerwerk geht vom 31.12. ab 18 Uhr bis zum 1.1. um 7 Uhr in Berlin. Das Bundesrecht lässt außerdem zu, dass Gemeinden oder Bezirke zusätzliche zeitliche Beschränkungen oder Verbote festlegen.

Bußgelder bei Verstößen gegen Böller-Regeln

Laut Sprengstoffgesetz und Sprengstoffverordnung gilt ein Verstoß gegen die zeitlichen Vorgaben und die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit. Wenn jemand also vor dem offiziellen Böllerbeginn um 18 Uhr am 31.12. oder nach dem Ende der Böllerzeit um 7 Uhr am 1.1. Feuerwerk, Raketen oder Böller zündet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die konkrete Höhe des Bußgeldes hängt von der zuständigen Behörde oder dem Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab. Üblich sind bei Böllerverstößen aber Bußgelder im fünfstelligen Bereich - ab 10.000 Euro.

Während der Bund, laut Bundesministerium des Innern, im Sprengstoffgesetz Ordnungswidrigkeiten bis zu 10.000 Euro vorsieht, können Kommunen niedrigere oder auch höhere Bußgelder je nach konkreter Regelung anordnen. Zusätzlich zu den bundesrechtlichen Vorgaben setzen die Bundesländer und Gemeinden also häufig eigene Bußgeldtabellen um. So sehen regionale Bußgeldkataloge in NRW ein Bußgeld im Bereich von 50 bis 510 Euro bei einer Überschreitung der Böllerzeiten vor. In Berlin-Pankow wird ein Bußgeld von 50.000 Euro fällig. In Brandenburg können für solche Verstöße, laut B.Z., Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden.

Strafrechtliche Folgen rund um Böller, Feuerwerk und Raketen zu Silvester

Ein Verstoß gegen die zeitlichen Silvester-Regeln ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld). Es gibt aber Situationen, bei denen das Handeln strafrechtliche Folgen haben kann. Für illegale Feuerwerkskörper sowie der Gefährdung von Personen oder Sachen gibt es Strafen. Die Verwendung von nicht zugelassenen oder illegalen Feuerwerkskörpern, wie beispielsweise Polen-Böller, können als Straftat gewertet werden. In dem Fall drohen Geld- oder Haftstrafen bis zu 3 Jahren gemäß §§ 27, 40 SprengG. Wird durch das unerlaubte Zünden jemand gefährdet, schwer verletzt oder ein erheblicher Sachschaden verursacht, kann das ebenfalls eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.