Bremen schenkt dir Geld für den Urlaub
: So sicherst du dir den Zuschuss

In einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse und Förderprogramme für den Familienurlaub. Welche Möglichkeiten existieren in Bremen, um einen geförderten Urlaub zu machen?
Von
Theresa Thiem
Bremen
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Schwimmtier in Form eines Tukans am Nordseestrand: ARCHIV - Schwimmtiere sind nicht darauf geprüft, ob das Schwimmen mit ihnen sicher ist – in der Anwendung sind sie aber oft gefährlicher, als es auf den ersten Blick scheint. (zu dpa: «Badespaß: Schwimmtiere sind kein Ersatz für Schwimmflügel») Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Welche Möglichkeiten gibt es, für Familien in Bremen Urlaubsförderung zu erhalten?

Hauke-Christian Dittrich/dpa-mag/dpa
  • Familien in Bremen können alle zwei Jahre Urlaubszuschüsse beantragen.
  • Der Antrag wird beim Service Bureau Jugendinformation der Daniel-Schnakenberg-Stiftung gestellt.
  • Förderungen gibt es für Familien und Alleinerziehende mit Kindern bis 17 Jahre.
  • Maximaler Zuschuss: 15 Euro pro Tag und Familienmitglied oder Übernahme der Unterkunfts- und Bahnfahrtkosten.
  • Familien aus Bremerhaven sind von den Zuschüssen ausgeschlossen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Vielen Familien ist es nicht möglich, einen Urlaub für die ganze Familie zu finanzieren. In einigen Bundesländern gibt es deshalb Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse, die Familien beantragen können. In Bremen gilt grundsätzlich, dass Familien mit geringem Einkommen alle zwei Jahre einen Antrag auf Bezuschussung zu einer Erholungsmaßnahme stellen dürfen.

Wo stellt man im Bundesland Bremen einen Antrag auf Urlaubsförderung?

Der Antrag auf Bezuschussung von Urlaub wird beim Service Bureau Jugendinformation der Daniel-Schnakenberg-Stiftung gestellt. Die Daniel-Schnakenberg-Stiftung fördert im Allgemeinen die Teilnahme von Bremer Familien, Kindern und Jugendlichen an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger.

Wer erhält Förderungen für den Urlaub?

Es werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), die in der Stadt Bremen wohnen, gefördert. Dabei müssen die Familien, um die Förderung zu erhalten, an einer Familienfreizeit von gemeinnützigen Trägern oder an einer Erholungsmaßnahme in einer anerkannten Familienferienstätte innerhalb Deutschlands teilnehmen. Voraussetzung für den Zuschuss ist zudem, dass die Erholungsmaßnahmen die Dauer von 21 Tagen nicht überschreiten und nicht im Kalenderjahr aufgeteilt werden.

Familien aus Bremerhaven erhalten keinen Zuschuss für Erholungsurlaub, da der Bremerhavener Magistrat keinen Zuschuss für Familienerholung gewährt.

Wie beantragt man den Zuschuss für die Familienerholung?

Zunächst muss das Gesamteinkommen der Familie bzw. des Antragstellenden festgestellt werden. Dies geschieht über das Antragsformular und die dazugehörigen Nachweise. Die Höhe des Zuschusses wird dann aus den Nettoeinkünften berechnet. Der Nachweis des Nettoeinkommens kann hierbei durch eine aktuelle Verdienstbescheinigung, einem aktuellen Job-Center-Bescheid oder durch den Einkommensbescheid des vorletzten Jahres (bei Selbstständigen) erfolgen.

Was beinhaltet die Urlaubsförderung?

Die Höhe des Zuschusses wird zwar aus den Nettoeinkünften berechnet, allerdings beträgt die Zuschusshöhe maximal 15 Euro pro Tag und Familienmitglied oder es werden die nachgewiesenen Kosten der Unterkunft und die Kosten der Bahnfahrt übernommen.

Quellen: