Wahl in Thüringen 2024: So funktioniert die Briefwahl für den Landtag

Am 1. September wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Was man zur Briefwahl 2024 wissen muss und wie die Unterlagen richtig beantragt und ausgefüllt werden. (Symbolbild)
Andreas Arnold/dpaAm 1. September 2024 wird in Thüringen ein neuer Landtag gewählt. Die Briefwahl ist aber zur Thüringen-Wahl schon jetzt möglich. Wie man die Briefwahlunterlagen beantragt, welche Fristen es gibt und was man beim Abgeben der Stimme per Brief beachten sollte.
Liveticker zur Landtagswahl in Thüringen und Sachsen
Wir begleiten die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen am 1. September live.
Übersicht:
- Briefwahl für die Thüringer Landtagswahl beantragen - so geht's
- Fristen für die Briefwahl 2024: Bis wann muss man die Wahlunterlagen abgeben?
- Briefwahl 2024 in Thüringen: Der grüne und der rote Umschlag
- Landtagswahl 2024 in Thüringen: Fragen zur Briefwahl
Briefwahl in Thüringen beantragen: Diese Wege gibt es
Wählenden steht es grundsätzlich frei, ihr Wahlrecht am Tag der Wahl vor Ort, in einem Wahlbüro, oder eben per Briefwahl auszuüben. Um die Briefwahl zur Thüringer Landtagswahl 2024 am 1. September zu beantragen, geht man wie folgt vor:
- Die Briefwahl in Thüringen über die Wahlbenachrichtigung beantragen: Auf der Rückseite der Benachrichtigung zur Landtagswahl 2024 in Thüringen befindet sich ein Vordruck für die Beantragung der Briefwahl. Dieser Vordruck muss ausgefüllt und an die aufgedruckte Adresse zurückgeschickt werden. Alternativ kann der Antrag auch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung persönlich abgegeben bzw. eingeworfen werden.
- Briefwahlantrag ohne Wahlbenachrichtigungskarte stellen: Wer (noch) keine Benachrichtigung zur Wahl erhalten oder diese verlegt hat, kann die Unterlagen zur Briefwahl auch direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen und/oder den Wahlschein dort abholen.
- Es gibt darüber hinaus weitere Möglichkeiten, die Briefwahl in Thüringen zu beantragen und an die Wahlunterlagen zu kommen. Einerseits kann man eine Vertretung einsetzen, die mit einer schriftlichen Vollmacht den Wahlschein abholen darf. Oder man wählt den Weg über die Online-Beantragung. Das geht aber nur, wenn die zuständige Gemeinde diesen Weg anbietet. Herausfinden kann man das hier.
Fristen für die Briefwahl 2024 in Thüringen
Die Benachrichtigung zur Wahl sollte bis spätestens 3 Wochen vor der Wahl im Briefkasten liegen. Wer also Mitte August noch keine Karte erhalten hat, sollte bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nachfragen und im Zweifel die Briefwahlunterlagen dort beantragen.
In der Regel gilt für die Briefwahl in Thüringen, dass die Wahlunterlagen bis spätestens 2 Tage vor der Landtagswahl 2024 beantragt werden müssen. In diesem Jahr ist der Stichtag somit der 30. August, 18 Uhr.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis zum 1. September 2024 um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Wer die Unterlagen per Post zurückschickt, sollte den Umschlag bis spätestens zum 28. August 2024 in den Briefkasten stecken, um sicherzugehen, dass alles rechtzeitig ankommt. Wer in der eigenen Gemeinde schon Erfahrungen mit langen Postlaufzeiten gemacht hat, sollte die Unterlagen sogar eine Woche vor dem Wahltermin am 1. September losschicken. Alternativ kann man den Umschlag in der Regel auch persönlich bei der Gemeinde abgeben oder dort in den Briefkasten werfen.
Briefwahl 2024 in Thüringen: Der grüne und der rote Umschlag
Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen gibt es folgende Dinge zu beachten:
- Sind die Wahlunterlagen erfolgreich beantragt, flattern folgende Dinge per Post ins Haus, die zum Wählen benötigt werden: der Wahlschein mit der „Versicherung an Eides statt“, der Stimmzettel, ein Merkblatt, sowie ein roter und ein grüner Briefumschlag.
- Zuerst wird der Stimmzettel ausgefüllt. Wählende haben hier zwei Stimmen, müssen also zwei Kreuze machen. Links darf man ein Kreuz für eine Wahlkreisabgeordnete oder einen Wahlkreisabgeordneten machen, rechts ist ein Kreuz für eine Partei der Landesliste zu setzen.
- Der Stimmzettel wird in den kleineren grünen Umschlag gelegt und dieser zugeklebt.
- Danach muss auf dem Wahlschein die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Zuletzt legt man den grünen Umschlag, die Versicherung an Eides statt und den Wahlschein in den roten, größeren Umschlag. Sorgfältig zukleben nicht vergessen.
- Die Briefwahlunterlagen können innerhalb von Deutschland ohne Porto in den Briefkasten gesteckt werden.
Landtagswahl 2024 in Thüringen: Fragen und Antworten zur Briefwahl
Briefwahlunterlagen verloren – was tun?
Wer die beantragten Briefwahlunterlagen verliert, kann nicht mehr per Briefwahl abstimmen. Das soll gewährleisten, dass Stimmen womöglich doppelt abgegeben werden. Auch im Wahllokal am Tag der Landtagswahl selbst ist das Wählen dann nicht mehr möglich, da nach Beantragung der Briefwahl ein Sperrvermerk im Wählerverzeichnis gesetzt wird.
Sollten die Briefwahlunterlagen verloren gehen, bleibt nur dieser Weg: Es wird empfohlen, rechtzeitig Kontakt zur Gemeinde aufzunehmen. Diese kann den beantragten Briefwahlschein ungültig machen und einen neuen Wahlschein ausstellen.
Darf ich meinen ausgefüllten Wahlschein meinem Partner/meiner Partnerin zeigen?
In Deutschland gilt das Wahlgeheimnis als ein Grundstein demokratischer Wahlen. Besonders dann, wenn man versucht herauszufinden, was andere Menschen gewählt haben, muss man mit harten Sanktionen rechnen. Was aber, wenn man selbst verrät, wo man sein Kreuz gesetzt hat? Es gab laut dem Portal anwalt.org bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 den Fall, dass mehrere Personen des öffentlichen Lebens ein Foto von ihren ausgefüllten Stimmzetteln in den sozialen Medien gepostet haben. Daraufhin wurden vom Bundeswahlleiter 42 Strafanzeigen wegen des Verdachts der Verletzung des Wahlgeheimnisses gestellt, die jedoch allesamt wieder eingestellt wurden, da in dem Fall keine fremden Wahlentscheidungen veröffentlicht wurden.
Wer in einer Wahlkabine bzw. im Wahllokal wählt, sollte ebenfalls allein seine Stimme abgeben. Das gilt selbst für Kinder, wenn diese schon in der Lage sind zu erkennen, wo man sein Kreuz setzt. Ob man den eigenen Partner, die Kinder oder die Partnerin also in die Wahlentscheidung einweiht, bleibt – wenn es im Privaten erfolgt – auch erst einmal ohne Sanktion. Mit den Grundsätzen der demokratischen Wahl (allgemein, unmittelbar, frei, geheim, gleich) ist das aber eigentlich nicht vereinbar.
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