Bürgergeld-Reform
: Die neue Grundsicherung wird strenger – das sind die Regeln

Die Bürgergeld-Reform steht an: Ab 2026 soll die „Neue Grundsicherung“ kommen. Härtere Sanktionen, strengere Regeln und eine Nullrunde – darauf müssen Sie sich einstellen.
Von
Doreen Matschuk
Berlin
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Die Bürgergeld-Reform steht an. Holzbuchstaben, die auf Geldscheinen gelegt sind und die Worte Bürgergeld und Reform bilden.

Die Bürgergeld-Reform steht an: Härtere Sanktionen, strengere Regeln! Auf was man sich jetzt einstellen muss. (Symbolbild)

IMAGO/Bihlmayerfotografie

Umbenennung von Hartz IV in Bürgergeld erst vor knapp 3 Jahren und jetzt soll der nächste Name „Grundsicherung“ folgen. Was genau wird das bringen? Und wie wird diese aussehen?

Schon länger ist in der Sprache, dass eine neue Bürgergeld-Reform kommen soll. Schließlich ist das Thema auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Bisher war man sich recht uneinig, wie diese Reform aussehen soll. Jetzt gibt es einen ersten Gesetzesentwurf.

Von Hartz IV über Bürgergeld zur Grundsicherung

Ein scheinbar sehr wichtiger Punkt ist die Namensänderung: Das Bürgergeld soll in „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umbenannt werden. Es soll jedoch nicht nur ein Namenswechsel sein, sondern ein verändertes System mit anderen Prüf- und Sanktionsregeln.

Diese neuen Regelungen könnten ab 2026 auf die Bürger zukommen:

  • Härtere Regelungen: Bei Pflichtverletzungen (z. B. Nicht-Erscheinen zu Terminen, Ablehnung zumutbarer Arbeit) sind Leistungskürzungen um 30 Prozent für drei Monate möglich. (Aktuell 10 bis 30 Prozent)
  • Komplette Leistungskürzung möglich, wenn zumutbare Stellen wiederholt abgelehnt werden.
  • Vermögensprüfung & Schonvermögen: Reduzierung des Schonvermögens auf 15.000 Euro, bevor Sozialleistungen bezogen werden können. (Aktuell liegt es noch bei 40.000)
  • Wohnung: Lebt man in einer zu teuren Wohnung, muss man bei Grundsicherungsbezug sofort umziehen. (Aktuell gibt es ein Jahr Schonzeit)
  • Sozialbetrug: Es soll ein härteres Vorgehen gegen bandenmäßigen Missbrauch von Sozialleistungen geben.

Gesetzesentwurf ist noch nicht spruchreif

Sozialforscher Andreas Herteux, sagt gegenüber dem Focus, dass dieser Gesetzesentwurf erstmal als Testballon zu sehen ist, um die Reaktion der Öffentlichkeit zu testen.

Weiterhin fehlt es an Details zu den einzelnen Regeln, um genauer abschätzen zu können, ob diese durchsetzbar sind. Z. B. in Großstädten, wie Berlin und München mal eben umzuziehen, wenn man in einer zu teuren Wohnung für die Grundsicherung wohnt, ist beinahe nicht möglich. Hier muss es Alternativen oder Ausnahmen geben.

Nullrunde 2026 – Regelsätze bleiben eingefroren

Was auf jeden Fall schon feststeht: Für 2026 ist eine Nullrunde bei den Regelsätzen beschlossen: Die Regelsätze sollen nicht steigen, sondern auf dem Stand von 2025 bleiben – z. B. 563 €/Monat für Alleinstehende

Wann startet die neue Grundsicherung wirklich?

Auch wenn die Regierung voller Tatendrang scheint, die neue Reform schnellstmöglich über die Bühne zu bringen, ist es eher unwahrscheinlich, dass direkt mit Beginn 2026 die neuen Regelungen für den Bürgergeld-Nachfolger in Kraft treten. Experten gehen davon aus, dass frühestens ab Juli 2026 eine Reform starten könnte.