Corona BW aktuell
: Gym und Tattoostudio: Gericht lehnt Öffnung ab

Fitness- und Tattoostudios müssen weiterhin geschlossen bleiben. Diese Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim verkündet. Das ist die Begründung.
Von
Alexander Kern mit Agenturen
Ulm
Jetzt in der App anhören

Tattoo- und Fitnessstudios müssen weiterhin geschlossen bleiben.

SWP-Collage/Pixabay

Der Lockdown in Deutschland ist bis zum 7. März verlängert.

Ob der Lockdown erneut verlängert wird, entscheidet sich auf dem nächsten Corona-Gipfel.

Die Corona-Zahlen in BW stagnieren

Es ist entschieden: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte beim VGH Klage gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Mit Beschlüssen vom Freitag seien die Eilanträge abgelehnt worden, teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.

Fitnessstudios weiter geschlossen: So begründet der VGH die Entscheidung

Da die Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche bundesweit über dem Wert von 50 lägen, seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“, begründete das Gericht die Entscheidung. Die angeordnete Schließung der Betriebe durch das Land sei Teil einer solchen bundesweiten Abstimmung. Einzelnen Betrieben eine Öffnung zu erlauben, „führe zu einem erheblichen Anstieg der Sozialkontakte und der Infektionsgefahren über die Kreisgrenzen hinweg“.

Gyms und Tattoostudios bleiben zu: Beschlüsse nicht anfechtbar

Auch aus dem Umstand, dass die sogenannte 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg mittlerweile unter dem Wert von 50 liege, folge nichts anderes. Zudem betonte das Gericht, dass der Wert im Südwesten „erst seit wenigen Tagen und bislang auch nur geringfügig unterschritten“ werde. Die Beschlüsse sind nicht mehr anfechtbar.