Maskenpflicht BW in Restaurants
: Schärfere Regeln noch im September - In Gaststätten muss teilweise Maske getragen werden

Die Landesregierung Baden-Württembergs verschärft die Corona-Regeln: In Restaurants und Gaststätten gilt ab 30. September teilweise auch für Gäste eine Maskenpflicht.
Von
Tobias Knaack mit DPA
Stuttgart
Jetzt in der App anhören

In Baden-Württemberg müssen ab dem 30. September nicht nur Kellner, sondern auch die Gäste eine Maske tragen, wenn sie nicht am Tisch sitzen. (Symbolbild)

DPA

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland steigen seit Juli wieder an - auch und gerade in Baden-Württemberg. Angesichts dieser Entwicklung hat die Landesregierung in Stuttgart im Kampf gegen die Corona-Pandemiedie die Maskenpflicht in Gaststätten verschärft. Wer in Restaurants nicht auf einem Platz sitzt, sondern etwa zu einem Tisch oder zur Toilette geht, muss ab 30. September einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht gilt dann auch in Freizeitparks und Vergnügungsstätten in geschlossenen Räumen und in Wartebereichen. „Es gibt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstoß gegen die Maskenpflicht“, teilte die Landesregierung am Dienstagabend in Stuttgart mit. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben untersagt.

Corona in BW: Münchener dürfen aktuell nicht beherbergt werden

Angesichts der steigenden Fallzahlen in Bayern und Baden-Württemberg gibt es zudem noch weitere Einschränkungen: Menschen aus Corona-Hotspots wie München und Würzburg müssen beim Reisen in Deutschland erhebliche Einschränkungen hinnehmen - so auch im nahen Baden-Württemberg. Das ist am Mittwoch bekannt geworden. Im Südwesten ist es zum Beispiel verboten, Gäste aufzunehmen, „die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100 000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde“, schreibt der Deutsche Hotel und Gaststättenverband (Dehoga) auf seiner Homepage.

Corona-Zahlen in BW steigen: Private Feiern im Fokus der Behörden

Nach zahlreichen Corona-Infektionen rücken private Feiern in den Fokus der Behörden im Südwesten. Ein Großteil der Infektionen sei mittlerweile auf solche Feiern zurückzuführen, wie eine Sprecherin des Sozialministeriums am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Reiserückkehrer machten nur noch etwa ein Drittel der Neuinfektionen aus. Den Angaben nach sind derzeit ungefähr 4043 Menschen im Land mit dem Coronavirus infiziert.

Im Land waren in den vergangenen Tagen Dutzende Infektionen nach Feiern bekanntgeworden. So wurden etwa nach einer Geburtstagsfeier in einem Stadtteil von Schwäbisch Hall 14 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet. Davon hatten acht an der Party teilgenommen. Bislang seien 48 Feiernde getestet worden. Einzelne Abstriche von Partygästen und Kontaktpersonen stehen noch aus.

An der Party im Stadtteil Sulzdorf hatten den Angaben nach am 5. September mindestens 70 Menschen teilgenommen. Dem Gesundheitsamt liege eine Anwesenheitsliste vor. Womöglich waren aber Gäste auf der Feier, die nicht auf der Liste stehen. Laut Corona-Verordnung sind private Feiern mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt.

Einen ähnlichen Fall gibt es derzeit im Kreis Reutlingen. Ebenfalls nach einer Geburtstagsfeier sind bislang 25 Menschen positiv auf das Virus getestet worden. Betroffen sind acht Schulen und vier Fußballvereine. Weitere Fälle gebe es in Unternehmen. An der Party in Dettingen am Rand der Schwäbischen Alb hatten vom 12. auf den 13. September 33 Menschen teilgenommen.