Coronavirus Köln: Europas größtes Bordell „Pascha“ ist insolvent

Das Bordell "Pascha" ist geschlossen. Europas größtes Bordell hat Insolvenz angemeldet.
Oliver Berg/dpaDas „Pascha“ in Köln, Europas größtes Bordell, hat Insolvenz angemeldet. Ein Sprecher des Amtsgerichts Köln bestätigte am Donnerstag, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens dort eingegangen sei.
Prostitution während Corona: Bordellbetreiber „Wir sind am Ende“
„Wir sind am Ende“, sagte Geschäftsführer Armin Lobscheid dem Kölner „Express“. Wegen des andauernden Prostitutionsverbots während der Corona–Krise seien die Rücklagen aufgebraucht. Die laufenden Kosten für das zehnstöckige Gebäude, in dem rund 60 Angestellte wie Masseure, Handwerker und Köche arbeiteten, seien zu hoch. Normalerweise arbeiten dort auch rund 120 Prostituierte, allerdings als Selbstständige.
Insolvenz wegen Corona–Maßnahmen: Betreiber von Bordell in Köln kritisiert Politik
Lobscheid kritisierte im „Express“, die Branche werde von der Politik hingehalten. „So können wir nicht planen. Wir hätten die Insolvenz mithilfe der Banken vielleicht abwenden können, wenn man uns zugesagt hätte, dass es Anfang nächsten Jahres wieder losgehen kann.“ Jeder in der Branche wisse, dass das Geschäft mit dem käuflichen Sex munter weitergehe — allerdings „in der Anonymität und vorbei am Finanzamt“.
Prostitution in den Bundesländern: Wo sexuelle Dienstleistungen gelaubt sind
Die Bundesländer regeln die Lockerungen in Deutschland auf eigene Faust. Das hat auch zur Folge, dass Prostitution in manchen Ländern wieder eingeschränkt möglich ist. Ein Überblick:
Bayern: Prostitution ist in Bayern wieder erlaubt, Bordelle müssen aber geschlossen bleiben
Berlin: Sexuelle Dienstleistungen mit Ausnahme des Geschlechtsverkehrs sind seit Anfang wieder erlaubt
Brandenburg: Prostitution ist verboten
Bremen: Prostitutionsstätten wie Bordelle müssen geschlossen bleiben. Dazu zählen auch Autos, die für Sex genutzt werden und Swinger Clubs.
Baden–Württemberg: Prostitution ist vollständig untersagt
Hamburg: Prostitution ist verboten
Hessen: Prostitution ist untersagt
Mecklenburg–Vorpommern: Prostitution ist verboten
Niedersachsen: Der Betrieb von Bordellen oder anderen Prostitutionsstätten ist untersagt — ebenso wie Straßenprostitution. Prostituierte dürfen sich mit Kunden allerdings in Hotels treffen.
Nordrhein–Westfalen: Sexuelle Dienstleistungen und damit Prostitution sind verboten
Rheinland–Pfalz: Die Öffnung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen ist verboten
Saarland: Prostitution ist verboten
Sachsen: Prostitution ist verboten
Sachsen–Anhalt: Prostitution ist verboten
Schleswig–Holstein: Prostitution ist verboten, Swingerclubs sind geschlossen
Thüringen: Prostitution ist verboten und Swingerclubs geschlossen


