Corona Überbrückungshilfe: Corona-Hilfe für Unternehmen - Bund verlängert Antragsfrist

Zahlreiche Unternehmen sind in der Corona-Krise in Not geraten. Ihnen will der Bund mit eine Finanzspritze helfen.
Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpaDie Bundesregierung will kleinen und mittleren Unternehmen in der Corona-Pandemie mit Überbrückungshilfen unter die Arme greifen. Ein Überblick über die Corona-Hilfen für Gastronomie, Selbstständige und andere Unternehmen.
Bund verlängert Corona Überbrückungshilfe
Das Wirtschaftsministerium verlängert die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen bis Dezember. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Diese sind zu unterschieden von den Überbrückungshilfen für Studierende, die zum 30 September auslaufen. Die Betriebe erhalten Gelder als Zuschüsse, die sie nicht zurückzahlen müssen. Je nach Bedarf und Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für vier Monate bis zu 200.000 Euro erhalten.
Antragsfrist Corona Überbrückungshilfe verlängert
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Antragsfrist für die erste Phase der Überbrückungshilfen (Juni, Juli, August) verlängert. Noch bis zum 9. Oktober können Unternehmen, denen in den Monaten Juni, Juli, August in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind die finanziellen Hilfen beantragen.
Überbrückungshilfe Corona BW: Baden-Württemberg fördert Corona-Hilfe weiter
Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag die Verlängerung der landesseitigen Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes beschlossen. Das bedeutet, dass das Land für die Monate September bis Dezember weiterhin auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind noch keineswegs überwunden und treffen gerade die Branchen weiterhin hart, in denen aus Infektionsschutzgründen der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt ist oder komplett still steht“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Corona Überbrückungshilfe: Welche Unternehmen können Anträge stellen?
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums können alle Unternehmen Anträge stellen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Auch gemeinnützige Organisationen können Anträge stellen:
Jugendherbergen
Schullandheime
Familienferienstätten
Träger des internationalen Jugendaustauschs oder der politischen Bildung
sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
freie Träger der Auslandsadoptionsvermittlung
Corona-Hilfe: Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 40 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat.
Corona Überbrückungshilfe Antrag: So können Unternehmen die Corona Hilfe beantragen
Unternehmen, die die Überbrückungshilfe beantragen wollen, müssen auf der Antragsseite im Internet ihren Umsatzeinbruch und ihre Fixkosten angeben. Der Antrag wird dann geprüft und anschließend die Fördersummen festgesetzt.
Betrug bei Corona-Hilfen: Verdachtsfälle in Bayern und NRW
Bundesweit gehen Ermittlerinnen und Ermittler mindestens 6.900 mutmaßlichen Betrugsfällen im Zusammenhang mit Corona-Hilfen nach. Dies geht aus Umfrage unter den Justizministerien und Generalstaatsanwaltschaften der Länder hervor. Allein in Nordrhein-Westfalen beläuft sich im Zeitraum April bis Juli die Summe der Verfahren zum Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona auf 3.800, die Zahl der Beschuldigten auf insgesamt 4.287. In Bayern laufen 537 Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren, die ausgezahlte Schadenssumme lag Ende Mai bei 1,7 Millionen Euro. Bei noch nicht ausbezahlten Anträgen im Gesamtwert von 2,2 Millionen Euro bestehe der Verdacht auf falsche Angaben, hieß es.
Betrug mit Corona-Hilfen: So kann man seine Daten schützen
Eine Straftat liegt unter anderem vor, wenn eine Person im Namen eines tatsächlich existierenden Unternehmens oder eines Selbstständigen ohne dessen Wissen eine Corona-Soforthilfe beantragt und die Zahlung dann zum Beispiel durch eine abweichende Kontonummer umlenkt. Täterinnen und Täter könnten bei der Antragsstellung auch falsche Angaben machen, die gezahlten Hilfen für private Zwecke verwenden oder Hilfen doppelt für dasselbe Unternehmen beantragen.
Das Wirtschaftsministerium gibt auf seiner Internetseite bekannt, welche Adressen von Internetseiten gültig sind. Nur auf diesen Seiten sollten Anträge gestellt und Daten eingetragen werden:

