„Das war kein Klaps, das war ein Schlag.“: Stralsunder Weihnachtsmann vor Gericht

Strafverfahren gegen Weihnachtsmann-Darsteller: 26.06.2025, Mecklenburg-Vorpommern, Stralsund: Der Angeklagte (2.v.r.) steht vor Beginn des Strafverfahrens im Verhandlungssaal des Amtsgerichts.
Stefan Sauer/dpaEin als Weihnachtsmann verkleideter Mann muss 4.000 Euro zahlen, weil er in Stralsund einen vierjährigen Jungen mit einer Rute aus Tannenzweigen geschlagen hat.
Das Amtsgericht stellte das Verfahren auf Anregung der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage ein. Der 62-Jährige hatte sich im Wesentlichen geständig gezeigt. Die Staatsanwaltschaft sah keine kriminelle Energie, warf dem Mann aber eine „völlig überholte“ und rechtswidrige Haltung im Umgang mit Kindern vor.
Das sagt der Weihnachtsmann vom Stralsunder Weihnachtsmarkt
Auch die mediale Aufmerksamkeit wertete die Behörde als Teil der Strafe. Der Angeklagte und sein Verteidiger akzeptierten die Einstellung. Der Mann erklärte vor Gericht, er spiele seit über 50 Jahren den Weihnachtsmann. „Mein Mandant bedauert den Vorfall – und dass seine Weihnachtsmann-Karriere so endet“, sagte Anwalt Jens Peiser.
„Wie mit einem Peitschenhieb“: So schildert die Mutter den Vorfall
Die Mutter des Jungen schilderte den Ablauf so: Der Weihnachtsmann sei vor ihrem Sohn in die Hocke gegangen und habe ihn angesprochen. Der Junge habe dabei die Zunge herausgestreckt – das habe er später selbst gesagt, so die 24-Jährige. Dann sei der Mann aufgestanden, habe langsam die Rute gehoben und den Jungen „wie mit einem Peitschenhieb“ geschlagen.
So ging es dem Kind nach dem Rutenschlag
„Ich konnte es nicht fassen“, sagte die Krankenschwester vor Gericht. Ihr Sohn habe zunächst nicht reagiert, dann geweint – und wochenlang nicht allein geschlafen. „Er sagt: Der Weihnachtsmann war böse zu mir. Das hat ihn stark geprägt.“
Der Angeklagte nannte das Kind mehrfach einen „Hosenscheißer“. Das habe er auch vor Gericht eingeräumt, allerdings sei das nach seinen Angaben nicht böse gemeint gewesen. Er sprach von einem „Klaps“, den er dem Jungen mit der 90 Zentimeter langen Rute gegeben habe – als Reaktion auf dessen Verhalten.
Eine Zeugin widersprach: „Das war kein Klaps, das war ein Schlag.“ Der 62-Jährige sagte, er habe Respekt einfordern wollen, aber niemanden verletzen wollen. Ob er das Kind im Gesicht getroffen habe, wisse er nach eigener Aussage nicht. Der Junge habe ihn provoziert und ihn einen „doofen Weihnachtsmann“ genannt.
Richter schlug Geschenk vor – Mutter lehnt ab
Der Richter hatte vorgeschlagen, der Angeklagte könne sich mit einem Geschenk bei dem Kind entschuldigen. Die Mutter lehnte ab: „Ich will nicht, dass er meinen Sohn wieder sieht.“
Mit Material der dpa.
