DHL, Hermes, Amazon und Co
: Wie viel Trinkgeld darf ich meinem Paketboten geben?

Weihnachten ist das Fest der Bescherung – viele Menschen wollen in dieser Zeit auch den Paketzustellern ihre Dankbarkeit mit Trinkgeld oder einem Geschenk ausdrücken. Welche Regeln gelten?
Von
Eva Mauer
Berlin
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Online-Handel trägt zur Verschuldung bei: ARCHIV - 24.12.2021, Hamburg: Ein Paketbote des Paketdienstes DHL schiebt mit einer Weihnachtsmütze auf dem Kopf seine Fracht an seinem Transporter vorbei. (zu dpa: «Junge Leute häufiger im Online-Handel verschuldet») Foto: Jonas Walzberg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Paketbote des Paketdienstes DHL schiebt mit einer Weihnachtsmütze auf dem Kopf seine Fracht an seinem Transporter vorbei. In der Vorweihnachtszeit möchten viele Menschen den Versandboten eine Freude machen - doch wie viel Trinkgeld dürfen die Mitarbeiter überhaupt annehmen? Die Regelungen der Versanddienstleister im Überblick.

Jonas Walzberg/dpa

Paketboten haben einen anstrengenden Job – ganz besonders vor Weihnachten. Viele Menschen möchten deshalb „ihrem“ Paketboten mit einem kleinen Geschenk oder Trinkgeld eine Freude machen. Doch wie viel sollte es sein? Eine einheitliche Regelung für Zustelldienste gibt es nicht – es obliegt den Unternehmen, Richtlinien für ihre Mitarbeiter festzulegen. So sehen diese für die verschiedenen Anbieter aus.

Diese Grenze gilt für Postboten und DHL-Paketboten

Für Zusteller der Deutschen Post Dhl Group gibt es eine klare Regelung: Post- und Paketboten dürfen Geschenke oder Bargeld bis zu einer Höhe von 25 Euro annehmen. Die meisten Trinkgelder dürften darunter liegen, doch wer seinem Boten besondere Wertschätzung ausdrücken möchte, kann dafür eine relativ große Summe ausgeben.

Das gilt für Paketboten von Hermes

Komplizierter ist die Lage bei Paketboten von Hermes. Der Hintergrund: 70 Prozent der Zusteller sind bei Subunternehmern angestellt, 30 Prozent arbeiten selbstständig. Eine einheitliche Regelung gibt es also nicht. Das Unternehmen selbst empfiehlt als Richtwert für Trinkgelder 10 Euro, im Zweifel solle man mit dem Zusteller über geltende Regelungen Rücksprache zu halten.

Wie viel Trinkgeld dürfen DPD-Boten annehmen?

DPD-Boten dürfen ebenfalls Trinkgeld annehmen. Das ist sogar kontaktlos möglich: Das Dankeschön könne auch online über PayPal nach vorgegebenen Stufen von 1, 2 und 4 Euro gezahlt werden, sagt Sebastian Zeh von DPD Deutschland gegenüber t-online. Der maximale Wert, der digital gezahlt werden kann, liegt mit 9,50 Euro deutlich unter der DHL-Obergrenze.

Darf man den Paketboten von Amazon Trinkgeld geben?

Ein großer Teil der Amazon-Bestellungen wird inzwischen direkt über den Online-Händler ausgeliefert. Auch die Paketboten von Amazon sind in der Weihnachtszeit besonders gefordert – darf man sich ihnen erkenntlich zeigen? „Selbstverständlich können sie kleine Aufmerksamkeiten (wie beispielsweise Süßigkeiten oder Trinkgeld) annehmen und die Freude darüber ist erfahrungsgemäß groß“, teilt Amazon auf Nachfrage mit: „Im Allgemeinen ist es die Geste der Wertschätzung, die zählt, und es ist jedem selbst überlassen, wie sie gestaltet wird.“

Das gilt für die Paketboten von GLS

Auch die Paketboten von GLS dürfen Aufmerksamkeiten annehmen, stellt ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage klar: „Jede Geste der Anerkennung von Versendern und Empfängern, ob in Form eines Trinkgelds oder von kleineren Sachgeschenken wie Schokolade, Selbstgebackenem oder Selbstgebasteltem, ist eine willkommene Wertschätzung.“ Der Wert einer solchen Aufmerksamkeit liege dabei in der Entscheidung der Versender und Empfänger.

Was sollte man bei Trinkgeldern noch beachten?

Kunden können also guten Gewissens ihre Dankbarkeit mit einer kleinen Aufmerksamkeit gegenüber ihrem Zusteller ausdrücken. Wer Trinkgeld bekommt, muss das Geld weder versteuern noch Sozialversicherungsbeiträge dafür entrichten. Schließlich handelt es sich dabei um eine freiwillige Zahlung. Wichtig aber ist: Das Geschenk darf niemals in Erwartung einer Gegenleistung übergeben werden. Dann handelt es sich nicht um Trinkgeld, sondern um Bestechung.