Drake in Berlin
: Nur so kommt man auf das Konzert in der Uber-Arena

Die Vorfreude auf die Konzerte von Drake in Berlin steigt. Wer am Einlass nicht scheitern will, findet hier alle wichtigen Infos zu den Bestimmungen und Kontrollen der Uber-Arena.
Von
David Hahn
Berlin
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Rapper Drake

Rapper Drake kommt live nach Berlin. Worauf muss beim Einlass zum Konzert in der Uber-Arena achten?

Chris Pizzello/Invision/AP/dpa

Drake, mit bürgerlichem Namen Aubrey Drake Graham, ist einer der meistgestreamten Künstler weltweit und hat unzählige Rekorde in der Musikindustrie gebrochen. Noch dieses Jahr kehrt er live auf die Bühnen Deutschlands zurück. Am 11., 12. und 14. September 2025 tritt er in Berlin auf. Wer dabei das Glück hatte, Tickets zu ergattern, sollte einige Hinweise der Veranstalter beachten, um nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln zu scheitern. Welche Bestimmungen gelten für Kleidung, Rucksäcke/Taschen, Flaschen und weitere Gegenstände?

Drake in Berlin: Altersbeschränkung in der Uber-Arena

Der Zutritt ist Kindern unter sechs Jahren bei den Konzerten von Drake in Berlin grundsätzlich untersagt. Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren ist der Einlass nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder einer von den Eltern beauftragten, volljährigen Begleitperson gestattet. Falls benötigt, gibt es für Jugendliche hier den Muttizettel mit allen Infos zum Runterladen und Ausdrucken.

Rucksack, Taschen, Flaschen: Was darf mitgebracht werden?

Taschen und Rucksäcke dürfen maximal DIN A4 (21 cm x 29,7 cm) groß sein. Das verringert auch die Wartezeit beim Einlass. Auch kleinere Bauch- oder Umhängetaschen sollten möglichst wenig enthalten (z. B. Geld, Medikamente). Schirme dürfen nicht in die Sitz- oder Stehplatzbereiche mitgenommen werden. Speisen und Getränken in die Uber Arena mitzubringen, ist untersagt. Tablets, Laptops/Notebooks, Stative oder sog. „Selfie-Sticks“ sind ebenfalls verboten. Handyladegeräte sind abhängig von ihrer Größe erlaubt. Powerbanks dürfen bis zu einer maximalen Größe von 10x10 cm (eine Powerbank pro Person) mitgebracht werden. Weiterhin listet die Hausordnung der Uber-Arena auch folgende Gegenstände als verboten auf:

  • Rucksäcke, Stoffbeutel, Handtaschen und Taschen, deren größte Seite das Format „DIN A4“ (21,0cm x 29,7cm) übersteigt sowie Reisekoffer, Kisten, Kartons und Kinderwagen;
  • Waffen jeder Art;
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können;
  • Laptops/Notebooks, iPads/Tablets, Stative und sog. „Selfie-Stangen“;
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • Glasflaschen/-behälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
  • pyrotechnisches Material/Erzeugnisse wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.;
  • Feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Geh- und Sehbehinderte Personen, der entsprechende Behindertenausweis ist mitzuführen) etc.;
  • Mechanisch, elektrisch oder andersartig (z.B. pneumatisch) betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfaren, sog. „Vuvuzelas“);
  • Kleidung, Embleme, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die z.B. zur rassistischen, fremdenfeindlichen, rechts- oder linksradikalen, nationalsozialistischen oder politischen Meinungskundgebung oder als Propagandamaterial dienen oder deren Zeigen in der Öffentlichkeit verboten ist;
  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle;
  • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG);
  • jegliche Lebensmittel; Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
  • Tiere jeglicher Art, mit der Ausnahme von Assistenzhunden (gem. §12e Behindertengleichstellungsgesetz – BGG).