Ehemalige RAF-Terroristin: Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt

Daniela Klette winkt im Gerichtssaal.
SINA SCHULDT/AFP- Daniela Klette wurde wegen sechs bewaffneter Raubüberfälle zu 13 Jahren Haft verurteilt.
- Das Landgericht Verden sprach sie auch wegen erpresserischen Menschenraubs und Waffendelikten schuldig.
- Die Taten zwischen 1999 und 2016 sollten laut Anklage das Leben im Untergrund finanzieren – Beute 2,4 Mio. Euro.
- Im Saal kam Unruhe auf, Zuschauer riefen „Freiheit für Daniela“, Klette sitzt seit Ende 2024 in U-Haft.
- Ein weiteres Verfahren ist möglich: mutmaßliche Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wegen bewaffneter Raubüberfälle ist die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht im niedersächsischen Verden sprach sie am Mittwoch unter anderem wegen besonders schweren Raubs in sechs Fällen für schuldig. Die 67-Jährige stand wegen Überfällen zwischen 1999 und 2016 nach Auflösung der RAF vor Gericht.
Klette soll die Taten laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit den flüchtigen mutmaßlichen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Ziel waren Geldtransporter und Kassenbüros von großen Supermärkten, die Gesamtbeute lag laut Anklage bei 2,4 Millionen Euro.
Unruhe im Gerichtssaal
Schuldig gesprochen wurde sie nun auch wegen erpresserischen Menschenraubs und des Versuchs dazu, schwerer räuberischer Erpressung sowie Verstößen gegen Waffengesetze. Unter den rund 50 Zuschauern im Saal kam während der Urteilsverkündung Unruhe auf, „Freiheit für Daniela“ wurde gerufen.
Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) an. Jahrelang versuchten Zielfahnder, sie und ihre beiden mutmaßlichen Komplizen aufzuspüren. Dann nahmen Einsatzkräfte Klette Ende 2024 in einer Berliner Wohnung fest. Sie sitzt seitdem in Untersuchungshaft. In der Wohnung fanden Ermittler Waffen, Munition, eine Panzerfaust-Attrappe, gefälschte Ausweise, Perücken, Gold und 240.000 Euro Bargeld. Nach Klettes mutmaßlichen Komplizen wird weiter gesucht.
Prozessbeteiligte bewerteten Beweislage unterschiedlich
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine 15-jährige Haftstrafe für die 67-Jährige gefordert – wegen versuchten Mordes, schweren Raubs und Verstößen gegen Waffengesetze. Demnach überfielen die drei früheren RAF-Mitglieder die Geldtransporter und Supermärkte, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren.
Auch die Nebenklage sah Klettes Schuld als erwiesen an und forderte eine lange Haftstrafe. Anders als die Staatsanwaltschaft wertete die Nebenklage den Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr nahe Bremen aber nicht als versuchten Mord, sondern als versuchten schweren Raub. Damit folgte die Nebenklage der Einschätzung des Gerichts. Der Vorsitzende Richter hatte während des Prozesses mitgeteilt, dass die Kammer den Überfall wohl nicht als versuchten Mord werten wird.
Damals versuchten drei Maskierte, an die Ladung eines Geldtransporters zu gelangen – im Fahrzeug war rund eine Million Euro. Mehrere Schüsse fielen, der Fahrer des Wagens hatte Todesangst. Den Vermummten gelang es aber nicht, die Türen des Transporters zu öffnen. Sie flohen ohne Beute.
Klettes Anwälte forderten Aufhebung des Haftbefehls
Die Verteidigung bewertete die Beweislage völlig anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Klettes Anwälten zufolge ist unklar, wer die Raubüberfälle beging. Es gebe keine Beweise dafür, dass Klette an den Raubüberfällen beteiligt gewesen sei, betonten sie vor Gericht.
Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz, führten die Juristen mit Blick auf die Funde in Klettes Wohnung aus. Für diese Straftat käme eine Bewährungsstrafe infrage, sagte Anwalt Lukas Theune. Er forderte in seinem Plädoyer, den Haftbefehl aufzuheben.
Klette droht ein weiteres Gerichtsverfahren. Dabei geht es um Verbrechen, die sie in ihrer RAF-Zeit begangen haben soll. Ihre Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung selbst ist mittlerweile verjährt. Die Bundesanwaltschaft legt der Deutschen aber unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.

Kaum jemand erinnert sich noch an die Motive der Roten Armee Fraktion (RAF). Doch der Staat bekämpft die Mitglieder der Terrororganisation weiterhin mit großer Ausdauer. Jetzt war er wieder erfolgreich.