Einkaufen in Polen
: Feuerwerk und Polenböller kaufen - was erlaubt, was verboten ist

Darf man Polenböller kaufen und über die Grenze bringen? Und wie sieht es mit dem übrigen Silvesterfeuerwerk aus Polen aus?
Von
Nicole Züge
Frankfurt (Oder)
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Feuerwerk am Himmel (Symbolbild). Was 2025 beim Kauf von Böllern und Raketen aus Polen erlaubt und was verboten ist.

Tobias Kleinschmidt/dpa

Wer in der Vorweihnachtszeit Polen besucht, wird hier und da bereits Stände und Märkte finden, die Silvesterfeuerwerk und manchmal auch sogenannte Polenböller anbieten. Anders als in Deutschland darf man in Polen ganzjährig Feuerwerk erwerben. Das lockt jedes Jahr zahlreiche Silvesterfans über die Grenze. Aber Vorsicht, nicht alles, was man in Polen kaufen kann, darf man auch legal über die Grenze bringen.

Richtlinien 2025: Was gilt als „Polenböller“ und was nicht?

Grundsätzlich muss man beim Einkauf für das Silvesterfeuerwerk zwischen unterschiedlichen Feuerwerkskategorien unterscheiden. Wer einmal im Jahr in der Silvesternacht ein paar Raketen zündet, sprich Privatpersonen ohne besondere Befähigung, kommen nur mit den Kategorien F1 „Kleinstfeuerwerk“ und F2 „Kleinfeuerwerk“ in Kontakt. Alle anderen Kategorien sind professionell ausgebildeten Fachleuten vorbehalten. Polenböller gehören in der Regel in die Kategorien F3 oder F4.

Feuerwerkkategorien im Überblick

Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerke): Hier sind die harmloseren Varianten vereinigt. Sie haben einen kleinen Lärmpegel, können in geschlossenen Räumen gezündet werden und eine zeitliche Einschränkung für das Knallen gibt es nicht. Der Erwerb ist schon für Kinder ab zwölf Jahren möglich. Zum Beispiel: Feuerwerkscherzartikel, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Brummkreisel, kleine Vulkane

Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke): Feuerwerkskörper wie Raketen, Batterien und Böller, von denen eine geringe Gefahr ausgeht und die einen geringen Lärmpegel besitzen. Diese Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur von volljährigen Personen und nur in den drei Tagen vor Silvester gekauft werden. Gezündet werden dürfen die Knaller – dazu gehören klassische Silvester-Feuerwerk-Batterien oder auch Raketen – nur an Silvester und am Neujahrstag, also am 31. Dezember und am 1. Januar eines jeden Jahres bzw. mit einer Ausnahmegenehmigung (z.B. für ein Feuerwerk zur Hochzeit).

Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 dürfen nur mit behördlicher Genehmigung verwendet werden.

Feuerwerk in Polen kaufen: Was ist legal, worauf muss man achten?

Wer Silvesterfeuerwerk der Kategorien F1 und F2 in Polen kaufen möchte, muss über zwölf Jahre (Kategorie F1) bzw. über 18 Jahre (Kategorie F2) alt sein. Vorsicht bei Knallern und Raketen im EU-Ausland, die mit „ab 16“ gekennzeichnet sind. Denn auch wenn Feuerwerkskörper im europäischen Ausland teilweise schon mit 16 Jahren gekauft werden dürfen, in Deutschland gilt, dass man für den Erwerb und Besitz mindestens 18 Jahre alt sein muss.

Darüber hinaus muss Feuerwerk aus Polen den EU-Richtlinien für Pyrotechnik genügen. Das erkennt man an der vierstelligen Registriernummer, die zum Beispiel so aussieht: 0589 – F2 – 1234. Außerdem muss das Produkt ein CE-Zeichen aufweisen. Geprüftes Feuerwerk enthält immer beide Kennzeichen.

Welches Feuerwerk darf über die deutsch-polnische Grenze?

Von Polen nach Deutschland darf man die meisten der Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 einführen, allerdings erst ab einem Alter von 18 Jahren. Laut deutschem Zoll muss man für einige „Feuerwerkskörper der Kategorie F2 jedoch eine Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde“ einholen. Das betrifft: Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz, Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse, „Schwärmer“ sowie pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

Polenböller dürfen also nicht importiert werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Geldbußen. In Berlin sind es beispielsweise bis zu 50.000 € oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für das Verwenden, Betreiben oder Herstellen von nicht zertifizierten Knallern. Brandenburg ist zwar weniger streng, was die Höhe der Strafen angeht, aber auch hier sollte man immer zuerst die eigene Gesundheit und Sicherheit im Blick haben.

Was macht Polenböller so gefährlich?

Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen verursachen. Sie enthalten oft ein starkes Explosivgemisch und haben eine hohe Sprengkraft. Außerdem ist der Zeitraum zwischen Anzünden und Explodieren oft so kurz, dass man sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen kann. Das Zünden in der Hand kann zu schweren Verbrennungen, Fingeramputationen und Gehörschäden führen. Möglich sind überdies Knalltraumata, Verbrennungen, Verätzungen, Atemnot und Lungenschäden.

Feuerwerkskörper im Auto transportieren: Diese Höchstmenge ist erlaubt

Mit dem Auto transportieren darf man Pyrotechnik mit einem Bruttogewicht von bis 50 kg. Gemeint ist mit „brutto“ das Gesamtgewicht der pyrotechnischen Substanzen und Materialien inklusive der Verpackung.

Darf man Polenböller online bestellen?

Auch hier gilt: Was die oben genannten Prüfnormen und Vorschriften erfüllt, darf legal im Internet bestellt werden, auch aus Onlineshops, die ihren Sitz im Ausland haben und auch von dort versenden.

Feuerwerksverkauf in Krajnik Dolny, gleich hinter der polnischen Grenze bei Schwedt.

Monika Wach

Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn es lässt sich weder bei der Onlinebestellung, noch beim Kauf in Polen immer zweifelsfrei überprüfen, ob die aufgedruckten Prüfsiegel und –zeichen echt sind. Zusätzlich muss man beachten, dass der Transport bzw. Versand von Feuerwerk ein Gefahrguttransport ist, der bestimmten rechtlichen Vorgaben genügen muss.

Silvesterfeuerwerk lagern: Trocken, kühl und vor allem kindersicher!

Auch legales Silvesterfeuerwerk muss man natürlich irgendwo lagern. Von Vorteil ist es, wenn man einen kühlen, trockenen, verschließbaren Lagerraum hat. Wer die gekauften Raketen und Knaller bis Silvester in der Wohnung lagern muss, sollte einen kühlen Vorratsraum oder Flur wählen. Wichtig ist, dass das Feuerwerk kindersicher aufbewahrt wird. Höchstmengen gibt es zudem auch bei der Lagerung. Die Mengen beziehen sich immer auf die NEM (Netto-Explosivmasse) und richten sich nach dem Aufbewahrungsort (bewohnt/unbewohnt usw.).

In diesem Video erklären Experten der BAM, worauf man achten muss und welche Höchstmengen es bei der Lagerung gibt:

Da Feuerwerkskörper in der eigenen Wohnung immer ein Sicherheitsrisiko sind, sollten sie am besten nicht über längere Zeit aufbewahrt werden. Nach längerer Lagerung können Raketen und Knaller unter Umständen anders, beispielsweise langsamer oder auch schneller als erwartet, reagieren. Das kann sowohl durch die Aufnahme von Feuchtigkeit, als auch durch eine zu trockene Lagerung passieren. Darum gilt: Lieber eine Packung weniger kaufen!

Feuerwerk entsorgen: So geht es richtig

Abgebrannte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2, die wie erwartet funktioniert haben und den Sicherheitsvorschriften (Prüfnummer, CE-Kennzeichen) genügen, kann man in kleinen Mengen im Hausmüll entsorgen. Dazu lässt man die leeren Hülsen zunächst abkühlen (z.B. über Nacht).

Anders stellt sich die Situation bei CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern dar, die nicht ordnungsgemäß bzw. wie erwartet gezündet haben. Hier sind noch explosionsgefährliche Stoffe in den Feuerwerkskörpern enthalten.

Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren muss man diese Feuerwerkskörper nach ausreichender Abkühlung in einem Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall abgeben. Keinesfalls dürfen diese Knaller und Raketen nochmal gezündet werden.