Energetische Sanierung
: Ablauf, Kosten, Förderungen und Steuern im Überblick

Wer energetisch sanieren möchte, muss die Förderungen kennen und eine Finanzierung planen. Alles Wichtige zu Förderprogrammen in Brandenburg und bundesweit, Steuern, Energieberatung sowie Kosten im Überblick.
Von
Nicole Züge
Frankfurt (Oder)
Jetzt in der App anhören

Blick auf ein Gebäude in Döbeln (Sachsen): Das Dach ist mit Gras bewachsen, Solarmodule erwärmen das Wasser, angewärmte Luft im Innern wird mit Frischluft von außen getauscht. Auch Altbauten können auf diese Weise energetisch saniert werden. Das muss man bei Förderung und Finanzierung beachten.

Jörg Schurig/dpa

In Brandenburg gibt es auf dem Immobilienmarkt viel Altbestand. So charmant ein Altbau auch ist, die Energieeffizienz ist in der Regel nicht gegeben. Darum entscheiden sich viele Menschen für eine energetische Sanierung. Das ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz und angesichts steigender Energiekosten auch gut für die Haushaltskasse. Aber zunächst muss investiert werden und dabei gibt es einiges zu beachten.

Überblick zur energetischen Sanierung

  • Was kostet eine energetische Sanierung im Durchschnitt?
  • Wie ist der Ablauf der Sanierung?
  • Energieberatung: Darauf sollte man achten
  • Beispielrechnung der Kostenersparnis nach energetischer Sanierung
  • Wie sollte man die Finanzierung angehen?
  • Welche Fördermittel für die energetische Sanierung gibt es auf Bundesebene und in Brandenburg?
  • Gibt es wichtige Dinge, die man im Falle einer energetischen Sanierung bei der Steuer beachten muss?
  • Muss ich mich auf BAFA-Zuschüsse oder Steuerermäßigungen festlegen?
  • Wie sieht es mit der Fachplanung und Baubegleitung aus?
  • Energetische Sanierung und der Sanierungskredit
  • Darlehen für Einzelmaßnahmen
  • Wertsteigerung einer Immobilie durch energetische Sanierung
  • Was bringt eine zusätzliche Solaranlage?
  • Solaranlage und Wärmepumpe: Wie ist der Verbrauch?
  • Ist auch die energetische Sanierung einer Eigentumswohnung förderfähig?

Kosten einer energetischen Sanierung

Was kostet eine energetische Sanierung im Schnitt? Inse Ewen von der Verbraucherzentrale Bremen meint: „Das kommt natürlich ganz darauf an. Etwa darauf, wie viel Wandfläche gedämmt werden muss. Und allein eine Wärmepumpe koste mit Erschließung und Installation inzwischen 30 000 bis 40 000 Euro.“

Man ist laut Ewen also „relativ zügig bei einer Summe von 50 000 bis 100 000 Euro“. Dabei stellt sich immer die Frage: „Wie umfangreich mache ich das im ersten Schritt und welche Schritte mache ich vielleicht auch erst zu einem späteren Zeitpunkt?“

Ablauf einer energetischen Sanierung: Rechnen ist der erste Schritt

Ganz zu Beginn einer energetischen Sanierung muss gerechnet werden, auch schon mit Blick auf die unterschiedlichen Fördermittel. (Eine Auflistung finden Sie weiter unten.)

So hat die staatliche Förderbank KfW-Standards entwickelt, um die Energiebilanz von Häusern bewerten zu können. Die Effizienzhaus (EH) Standards geben an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Vergleich zu einem Referenzgebäude mit bestimmten Abmessungen und vorgegebenen technischen Eigenschaften ist.

Energieexpertin Ewen rät, durchrechnen zu lassen, wie viel mehr man tun muss, um einen höheren KfW-Standard zu erreichen. „Dann habe ich eben auch die Perspektive, dass ich meine Energiekosten auch zukünftig tragen kann.“ Denn je effizienter das Haus, umso geringer der Verbrauch. Und das spart bares Geld.

Faustregel beim Effizienzhaus: Je kleiner die Zahl, desto sparsamer das Haus.

Bei der Sanierung lohnt es sich, auf höhere Effizienzhaus-Standards zu setzen, etwa auf 55 oder den derzeit höchsten erreichbaren Standard 40. Dazu rät die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online. Denn durch zusätzliche Fördermittel bleibe der Eigenanteil etwa gleich - dazu weiter unten mehr.

Beispielrechnung für die Kostenersparnis nach energetischer Sanierung

Welche Maßnahmen sinnvoll sind, was sie kosten und wie hoch das Energie-Einsparpotenzial ist, muss individuell für jede Immobilie ermittelt werden. Einen ersten Überblick gibt etwa auch hier der Modernisierungscheck von co2online.

So geht's: Man trägt Angaben zu Heizungsart, Baujahr und Gebäudestandort sowie Verbrauchs- und Abrechnungsdaten in einen Online-Rechner ein. Auf dieser Basis erhält man Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen am eigenen Gebäude.

Was selbst ohne Wärmepumpe und Solaranlage bereits machbar ist, zeigt ein Fallbeispiel: ein Einfamilienhaus mit 155 Quadratmetern Wohnfläche in Brandenburg, Baujahr 1923, mit alter Heizkesselheizung und Stromdurchlauferhitzern fürs Wasser.

Folgende Maßnahmen brachten das Haus den Angaben zufolge auf den energetischen Stand eines Neubaus:

Knapp 60 Prozent reale Energieeinsparung seien durch die Sanierung insgesamt erzielt worden. Die Verbrauchsminderung beläuft sich auf gut 16 000 Kilowattstunden (kWh) Heizenergie jährlich.

Gesamtkosten der Maßnahmen: 43 000 Euro.

Module einer Photovoltaik-Anlage liegen auf dem Dach eines Privathauses. (Luftaufnahme mit einer Drohne)

Jens Büttner/dpa

Worauf muss man beim Energieberater achten?

Vor Beginn jeglicher Maßnahmen sollte man sich unbedingt von unabhängigen Expertinnen oder Experten beraten lassen, empfiehlt die Stiftung Warentest. Eine erste Einschätzung gibt es zum Einstieg für wenig Geld bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale, die auch Onlinekurse und vieles mehr anbietet.

Im nächsten Schritt sollte man sich an eine Energieberatung in der eigenen Region wenden, um die Details zu planen. Diese Energieberater übernehmen etwa auch die Fördermittel-Anträge.

Sie oder er muss als „Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes“ auf dieser Seite gelistet sein. Wer auf der von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) koordinierten Liste steht, hat die nötige Qualifikation nachgewiesen.

Das ist wichtig, weil der Bund viele seiner Fördermittel nur auszahlt, wenn ein qualifizierter Energieberater beauftragt worden ist.

In der Energieberatung wird ermittelt, welche Optionen in welcher Reihenfolge gewählt werden sollten. Das hilft bei Kostenschätzungen und beim Einholen von Kostenvoranschlägen.

So verhindert man, deutlich zu niedrige Kosten anzusetzen oder eine Finanzierung in Unkenntnis der vielen verfügbaren Förderprogramme gewählt zu haben.

Welche Beratungsleistungen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Varianten der Energieberatung, wie Alrun Jappe von der Stiftung Warentest erklärt:

  • Ein Gutachten wählen diejenigen, die alles in einem Rutsch sanieren möchten.
  • Ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) eignet sich für alle, die die Sanierung in der Schritt-für-Schritt-Variante angehen wollen.

„Es ist immer gut, einen Energieberater einzubinden“, sagt Jappe. „Wenn nur die Heizung modernisiert wird, ist das aber nicht zwingend vorgeschrieben.“ Das sei momentan vielleicht auch ganz gut so, weil Energieberater im Moment völlig überlaufen sind. „Da wartet man teilweise auch schon monatelang auf den Termin.“

Was ist mit den Kosten für die Energieberatung?

Eine gute Nachricht: Die qualifizierte Energieberatung vorab ist selbst hoch gefördert, erklärt Inse Ewen. Von den anfallenden Kosten für Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan werden 80 Prozent aus Bundesmitteln gefördert - jedoch höchstens 1300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. „Nur 20 Prozent bleiben dann als Eigenanteil beim Verbraucher“, sagt Ewen.

Verbraucher und Verbraucherinnen können nun selbst den Antrag stellen. Dann zahlen sie beim Berater zunächst die volle Summe und erhalten den Zuschuss später direkt vom BAFA. Bisher haben sie nur den Eigenanteil selbst zahlen müssen, und der Energieberater hat alles Formale übernommen. Mit Vollmacht ist das auch jetzt noch möglich.

Welche Fördermittel zur energetischen Sanierung gibt es?

Man unetrscheidet grundsätzlich zwischen Fördermitteln auf Bundes- und auf Landesebene. Das Motto lautet: Mitnehmen, was geht.

Neben den Programmen auf Bundesebene (sog. BEG-Förderprogramme von Bafa und LfW) kann es sich lohnen, einen Blick hinein in die Förderlandschaft zu werfen. Einige Bundesländer und Kommunen unterstützen beispielsweise den Kauf von Photovoltaikanlagen. Auch manche Landkreise bieten noch einmal eigene Förderprogramme.

Die Energieberater haben in aller Regel den Überblick über die Fördertöpfe und Fördermöglichkeiten, sagt Inse Ewen.

Wichtiger Hinweis: Solange der Bundeshaushalt 2024 noch nicht in Kraft getreten ist, besteht eine Haushaltssperre. Aus diesem Grund können Bundesförderungen derzeit nicht bewilligt werden.

Wer die energetische Sanierung in Brandenburg durchführt und bestimmte Vorausseetzungen erfüllt, kann zum Beispiel von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Unterstützung erhalten. Eine Übersicht zum Förderprogramm ist hier nachzulesen.

Fördermittel auf Bundesebene: BAFA, KfW – wo ist da der Unterschied?

Geht es um die komplette Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus, ist meist die KfW die richtige Ansprechpartnerin. Sie vergibt Förderkredite zu günstigen Zinssätzen und mit Tilgungszuschüssen.

Für energetische Einzelmaßnahmen gibt es aber seit Mitte August 2022 keine Kredite mehr von der KfW. Dafür ist seitdem das BAFA zuständig. Dort können Bargeldzuschüsse für das oder die Vorhaben beantragt werden.

Einzige Ausnahme: Die Zuschüsse für den Heizungstausch vergibt künftig wieder die KfW. Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Es gilt aber eine Übergangsregelung: Wer zwischen dem 1. Januar 2024 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen.

Je nach Art erhält man pro Maßnahme zwischen 10 und maximal 40 Prozent der Kosten als Förderung, wenn die Arbeiten von Fachunternehmen ausgeführt werden und die Kosten aller Maßnahmen 60 000 Euro pro Wohneinheit im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Die aktuelle Förderübersicht gibt es auf der BAFA-Seite. Es gibt vier Förderblöcke, die jeweils verschiedene Maßnahmen umfassen:

Einen zusätzlichen Förderbonus gibt es, wenn die Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Auch für den Heizungstausch sind Extra-Boni vorgesehen. Somit lässt sich die Förderung nochmals um 5 bis 10 Prozentpunkte erhöhen.

Was das in Euro bedeutet? Ein Beispiel: Den höchsten Zuschuss in Höhe von bis zu 18 000 Euro gibt es der Stiftung Warentest zufolge für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Abwasser oder das Erdreich nutzen. Ersetzt die Pumpe eine alte Öl- oder Gasheizung, gibt es sogar bis zu 24 000 Euro Zuschuss.

Eine genaue Aufschlüsselung nach Einzelmaßnahmen samt minimaler und maximal möglicher Förderung findet sich auf dem Energiewechsel-Portal des Bundeswirtschaftsministeriums.

Angekündigt werden dort auch die Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz beschlossen wurden. Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, soll eine Grundförderung von 30 Prozent erhalten.

Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis 2028 außerdem einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Haushalten mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro winkt ein Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Gefördert werden aber maximal 70 Prozent der Kosten. Wird der Heizungstausch mit weiteren Effizienzmaßnahmen verbunden, gilt für Einfamilienhäuser ab 2024 eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90 000 Euro pro Kalenderjahr.

Energetische Sanierung und die Steuer

Über drei Jahre verteilt lassen sich 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzen, heißt es vom Bundesfinanzministerium. Die Höhe der möglichen Steuerersparnis ist aber auf 40 000 Euro pro Wohnobjekt gedeckelt.

Wichtig: Das alles geht nur unter zwei Bedingungen:

Der Steuerbonus sei interessant für alle, die – aus welchen Gründen auch immer – keine Fördermittel beantragen wollen, sagt Alrun Jappe. „Da muss man zwar die gleichen Voraussetzungen erfüllen, aber man braucht keinen Energieberater.“ Es reiche dann eine Bescheinigung des ausführenden Unternehmens.

Nicht vergessen: Es geht nur eins von beiden. Wer gefördert worden ist, kann nicht mehr steuerlich absetzen.

Verglichen etwa mit Kredit oder Zuschüssen gilt für den Steuerbonus: Was man hinterher unterm Strich rausbekommt, ist auch nicht so hoch, sagt Jappe. Das gelte gerade bei größeren Maßnahmen. „Aber für manch einen ist das sicherlich der unkomplizierte Weg.“

Egal ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung: In jedem Fall muss man sich entscheiden, ob man Förderung beantragen oder die Kosten von der Steuer absetzen möchte, bevor die Arbeiten losgehen.

Übrigens: Wie die Maßnahmen kann auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung steuerlich gefördert werden. Die Kosten dafür dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden. Sie müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Muss ich mich auf BAFA-Zuschüsse oder Steuerermäßigungen festlegen?

Nein. Festgelegt auf eine Förderschiene ist man nur bei einer Komplettsanierung mit KfW-Kredit.

Für die Schritt-für-Schritt-Variante mit verschiedenen einzelnen Maßnahmen gilt: „Ich bin nie gezwungen, mich komplett festzulegen“, erklärt Inse Ewen.

So kann man sich beispielsweise für eine Heizungsmaßnahme einen Bargeld-Zuschuss vom BAFA holen, für die neuen Fenster aber die steuerliche Begünstigung wählen.

Das Aufsplitten habe in der Praxis vor allem dann Relevanz, wenn eine Maßnahme eilig ist und die Zuschuss-Variante zu lange dauern würde, etwa wegen des nötigen Antrags.

In diesem Fall zahlt man die Maßnahme erst einmal komplett selbst, kann diese bei der Steuererklärung aber immer noch angeben.

Wie sieht es mit der Fachplanung und Baubegleitung aus?

Fachplanung und Baubegleitung sind im BEG quasi als fünfter Förderblock festgeschrieben. Der Fördersatz beträgt hier 50 Prozent.

Die jährlichen förderfähigen Ausgaben für Planung und Begleitung sind dabei gedeckelt, beispielsweise auf 5000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern, erklärt das BAFA.

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen und für die Baubegleitung muss übrigens nur ein Antrag gestellt werden, auch wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind.

Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss jeglicher Lieferungs- oder Leistungsverträge mit Unternehmen oder Handwerkern gestellt werden. Sonst gibt es am Ende keine Förderung.

Zu früh sollte man den Antrag aber auch nicht stellen: Ohne konkrete Angebote kennt man die Kosten nicht und riskiert am Ende, Förderung zu verschenken.

Energetische Sanierung und der Sanierungskredit

Bei einem KfW-Kredit für eine energieeffiziente Komplettsanierung ist der Zinssatz fast schon Nebensache. Durch den Tilgungszuschuss ist er in aller Regel unschlagbar günstig. „Wenn man das umrechnet, bekommen Sie einen negativen Effektivzins“, sagt Kreditexpertin Jappe von Stiftung Warentest.

Trotzdem: Ob ein Darlehen im individuellen Fall günstiger mit oder ohne KfW zu haben ist, lässt sich mit einem Rechner der Stiftung Warentest ermitteln.

Wichtig zu wissen: Selbst ein KfW-Kredit wird am Ende nicht von der KfW direkt vergeben. „Da müssen die Kreditnehmer eine Bank finden, die den Kredit vermittelt“, erklärt Jappe. Letzten Endes liefe es oft auf die Hausbank hinaus.

Darlehen für Einzelmaßnahmen

Mit Krediten für Einzelmaßnahmen kann es schwierig werden. „Bei kleineren Summen, wie sie bei Sanierungen häufig sind, sträuben sich die Banken sehr oft, weil sie daran zu wenig verdienen, aber in Haftung gehen müssen“, sagt Jappe.

Wo die Grenze liegt, ab der Banken mit höherer Wahrscheinlichkeit mitziehen, lässt sich pauschal nicht sagen. „Das hängt auch immer von der individuellen Situation ab, was man für ein Verhältnis hat zu der Bank, ob man da sonst Kredite laufen hat“, sagt Jappe.

Die Mindestkreditsumme, die die Warentester in ihren Vergleichen abfragen, liegt bei 50 000 oder 60 000 Euro. Nichtsdestotrotz gilt: „Möglich machen können die Banken das alles, aber sie müssen halt irgendwie ein Interesse daran haben.“

Ansonsten muss man in den vielleicht sauren Apfel der privaten Vorfinanzierung beißen - also bereits genug Geld auf der hohen Kante haben. Denn den BAFA-Bargeldzuschuss gibt es erst nach Abschluss der Arbeiten. „Das muss man sich leisten können„, sagt Jappe.

Martin Brandis vom Verbraucherzentrale Bundesverband rät: Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Sanierungsmaßnahmen mittels Kredit finanzieren, sollten die Zuschüsse nicht schon bei der Aufnahme des Darlehens einrechnen.

Besser sei es, den Gesamtbetrag aufzunehmen, um beim Bezahlen der Handwerkerrechnungen nicht in Schwierigkeiten zu geraten.

Clever sei es dann aber, Sondertilgungen mit dem Kreditgeber zu vereinbaren, damit die BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bei Auszahlung direkt in die Abzahlung des Darlehens fließen können.

Wertsteigerung einer Immobilie durch energetische Sanierung

„Letzten Endes kommt es bei Immobilien in erster Linie auf die Lage an, das hat sich auch in Zeiten der Energiekrise nicht geändert“, sagt Alrun Jappe von der Stiftung Warentest. Aber sicherlich bekomme man für ein schlecht oder gar nicht saniertes Haus weniger: „Es hat einen viel niedrigeren Kaufpreis als eine sanierte Immobilie, das ist ganz sicher.“

Eine Wertsteigerung energetisch sanierter Immobilien ergibt sich nicht nur aus den niedrigeren Nebenkosten, sondern auch aus dem gestiegenen Wohnkomfort. „Zum Beispiel, weil sich die Raumtemperatur besser regulieren lässt, es keine zugigen Ecken mehr in der Wohnung gibt oder moderne Lüftungsanlagen Staub und Pollen aus der Luft filtern“, heißt es etwa von der Deutschen Energie-Agentur (“Dena“).

Je nach Sanierungsumfang kann das Haus auch wertvoller werden, weil es durch eigene Stromproduktion klimaneutral geworden ist, so die Dena weiter: „Auf das Dach kommt eine Solaranlage, die pro Jahr so viel Strom erzeugt, dass es auch für die Wärmepumpe reicht.“

Was bringt eine zusätzliche Solaranlage?

Die Beratungsgesellschaft co2online rechnet vor: Eine Solaranlage, oft auch Photovoltaikanlage genannt, kostet zwischen 6000 und 12 000 Euro mit 4 bis 10 Kilowatt peak (kWp) Leistung für ein durchschnittliches Ein- oder Zweifamilienhaus.

Tipp: Wer mit seiner Anlage unter 30 kWp bleibt, muss keine Gewerbesteuer zahlen. Außerdem lässt sich hier der Papierkrieg mit dem Finanzamt durch zwei Meldungen auf ein Minimum reduzieren.

Fehlt nur noch ein passender Stromspeicher, der je nach Kapazität zusätzlich mit 5000 bis 14 000 Euro zu Buche schlägt.

Pro installiertem Kilowatt Solarleistung erhält man dann eine nutzbare Energiemenge von 900 bis 1100 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr, erklärt co2online.

Solaranlage und Wärmepumpe: Wie ist der Verbrauch?

Je nach Art der Wärmepumpe und Wärmebedarf des Hauses kann der Energieverbrauch einer Pumpe extrem unterschiedlich sein.

Ein beispielhafter Vergleich für ein Einfamilienhaus mit 110 Quadratmetern Wohnfläche, der die mögliche Spannbreite je nach Konstellation verdeutlicht:

Ist auch die energetische Sanierung einer Eigentumswohnung förderfähig?

Auf jeden Fall. „Allerdings haben Eigentumswohnungen ja immer die Schwachstelle, dass ich relativ häufig die Eigentümergemeinschaft fragen muss“, erklärt Verbraucherschützerin Ewen.

Eine Sache funktioniert aber immerhin noch vergleichsweise unkompliziert: Wer in seiner Altbau-Wohnung gerade so gut wie alles neu macht und beispielsweise alle Tapeten heruntergerissen hat, kann über eine Innenwand-Dämmung nachdenken, rät Ewen.

Kein Newsletter ausgewählt
Melden Sie sich jetzt unkompliziert an und bleiben Sie automatisch informiert.