Erdbeben in Griechenland: Diesmal auf Euböa – was Reisende jetzt wissen müssen

Wieder Erdbeben in Griechenland, diesmal auf der Insel Euböa. Auch in der Hauptstadt Athen waren die Beben zu spüren. Was Reisende wissen müssen.
Socrates Baltagiannis/dpaWieder Erdbeben, wieder Griechenland. Zwischen dem 18. und 19. Mai 2025 haben mehrere Erdbeben die griechische Postkartenidylle erneut ins Wanken gebracht. Vor einigen Tagen bebte die Erde vor der griechischen Trauminsel Kreta, jetzt hat ein Erdbeben die Insel Euböa erschüttert. Was bekannt ist und was Reisende wissen müssen.
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Erdbeben in Griechenland: diesmal Euböa
Auf der Nordhälfte der zweitgrößten griechischen Insel Euböa haben sich nach Informationen der Deutschen Presseagentur in den vergangenen 24 Stunden mehrere Erdbeben mit Stärken von bis zu 4,7 ereignet. Die Beben sind auch in der rund 130 Kilometer entfernten Hauptstadt Athen deutlich zu spüren gewesen. Griechische Seismologen verfolgen die Entwicklung und warnen vor weiteren Erdstößen. In der betroffenen Region seien mehr als 50 Häuser beschädigt worden, berichtete die Zeitung „To Proto Thema“ unter Berufung auf einen dortigen Bürgermeister.
„Wir werden in den kommenden Tagen Erdbeben der Stärke 4 bis 5 erleben.“
Im Gespräch mit dem Sender ERTNews sagte der Präsident der griechischen Gesellschaft für Erdbeben und Seismologie, Efthymios Lekkas: „Wir werden in den kommenden Tagen Erdbeben der Stärke 4 bis 5 erleben. Wir sagen das, weil wir bei früheren seismischen Erschütterungen in derselben Gegend ein ähnliches Bild hatten.“ Der Seismologe Akis Tselentis von der Universität Athen geht in einem Facebook-Post von einem möglichen Höchstwert der Stärke 5,5 aus und rät vor allem jenen zur Vorsicht, die in sehr alten Häusern wohnen. Ein Mega-Beben schließen die Fachleute jedoch aus. Auch habe der Erdbebenherd nichts mit dem Beben der Stärke 6,2 im April in Istanbul zu tun.
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Gibt es eine Reisewarnung für Griechenland?
Nach Stand vom 19. Mai 2025 um 13:21 Uhr MEZ gibt es noch keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Griechenland. Nach dem Erdbeben in Kreta in der vergangenen Woche hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für Griechenland zwar aktualisiert, dabei aber keine Reisewarnung ausgesprochen. Sollte sich das ändern, erfahren Sie hier davon.
Chronologie der Erdbeben auf Griechenland: Santorini, Kreta, Euböa
Rückblick: Bereits Anfang Februar 2025 gab es auf und vor der griechischen Trauminsel Santorini kontinuierliche Erd- und Seebeben. Die Stärke der Beben schwankte damals laut dem Auswärtigen Amt zwischen 3 und 5,2 auf der Richterskala. Auch wenn die seismologische Aktivität auf der Kykladeninsel sich nur noch auf einem niedrigen Niveau bewegte, rechneten die griechischen Behörden mit weiteren Erdbeben, sogar der Notstand wurde kurzfristig ausgerufen. Das Auswärtige Amt gab den ersten Reisehinweis aufgrund der Erdbeben für Griechenland heraus.
In der Nacht vom 13. auf den 14. Mai riss ein Erdbeben mit der Stärke 6,1 auf der Richterskala die Menschen auf Kreta aus dem Schlaf. Das Epizentrum lag nach Experteneinschätzung rund 22 Kilometer vor der beliebten Urlaubsinsel Kreta. Auch bei Urlaubern auf den Inseln Kos und Rhodos sorgte das Beben für Unruhe, zumal danach eine Tsunamiwarnung folgte.
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Griechenland Urlaub: Reiserücktritt wegen Euböa-Erdbeben?
Wer eine Reise nach Griechenland geplant hat, kann diese trotz der aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amtes grundsätzlich antreten. Wichtig dabei: Es handelt sich nicht um eine offizielle Reisewarnung – eine kostenfreie Stornierung ist damit nicht automatisch möglich. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, die Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes regelmäßig zu prüfen. Kommt es in der Zielregion kurz vor oder während der Reise zu spürbaren Beeinträchtigungen durch Naturereignisse wie Erdbeben, sollten sich Urlauber frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Eine eigenmächtige Stornierung der Pauschalreise ohne Rücksprache wird ausdrücklich nicht empfohlen.
Nach Erfahrung der Verbraucherzentralen wird eine kostenfreie Stornierung in der Regel nur dann anerkannt, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt ist – etwa durch unpassierbare Straßen, beschädigte Unterkünfte oder andere massive Einschränkungen. Allein die Sorge vor möglichen Erdbeben reicht als Grund nicht aus.
Wer bereits vor Ort ist, sollte im Fall von Schäden oder Ausfällen alles gut dokumentieren – Fotos von der Unterkunft, sichtbaren Mängeln oder Einschränkungen können dabei helfen, später Ansprüche geltend zu machen. Auch hier gilt: Sofort den Kontakt zum Reiseanbieter suchen.
Reiserücktritt bei Individualreisen nach Griechenland
Komplizierter wird es für Individualreisende. Flugtickets werden laut der Verbraucherzentrale nur dann erstattet, wenn die Airline den Flug annulliert. Unterkünfte müssen in der Regel selbst dann bezahlt werden, wenn keine Anreise möglich ist. Nur wenn die gebuchte Unterkunft aufgrund von Naturgewalten gar nicht zur Verfügung steht, haben Reisende in manchen Fällen einen Anspruch auf Rückerstattung. Reiserücktrittsversicherungen sind meistens auch keine Option, den Reisepreis zurückzufordern. Diese Versicherungen springen in der Regel nur bei unerwarteter Krankheit oder persönlichen Notfällen ein.
Reisehinweise für Griechenland: Das rät das Auswärtige Amt
Touristen sollten sich vorsorglich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut machen. Hilfreiche Informationen dazu bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums. In dem Merkblatt zum Thema Erdbeben sind auch einige Hinweise nachzulesen, die Reisenden bei der Auswahl der richtigen Unterkunft helfen können, falls ein Griechenland Urlaub zwar geplant, aber noch nicht gebucht ist. Demnach sind Hochhäuser ohne Erdbebensicherung oder Häuser in engen Gassen keine gute Wahl, meiden sollte man auch „Objekte, auf die schlecht konstruierte Nachbarhäuser stürzen können.“
Notfallbenachrichtigungen auf dem Handy aktivieren
Die digitale Plattform „mysafetyplan.gov.gr“ bietet (in griechischer Sprache) eine „digitale Karte sicherer Orte“, die in Echtzeit Informationen zu den von Katastrophenschutz, Kommunen und Regionen bereitgestellten Notunterkünften bietet. Das Deutsche Geoforschungszentrum rät außerdem, sich vor der Reise in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, die Notfallbenachrichtigungen (Cell Broadcast) auf dem Handy zu aktivieren. Wer ein iPhone besitzt, kann die Warnungen so anschalten: Über die Einstellungen den Unterpunkt „Mitteilungen“ auswählen und dann ganz unten die „Testwarnungen“ aktivieren. Auch bei Android lassen sich die Warnungen aktivieren. Dafür navigiert man in den Einstellungen zum Punkt „Sicherheit und Notfälle“. Dort können die „Katastrophenwarnungen“ angeschaltet werden.
