Erdbeben in Italien: Das müssen deutsche Urlauber bei gebuchten Reisen beachten

Blick vom Castel Sant'Elmo auf Neapel in Italien.
Alexandra Stahl/dpaIn dem Urlaubsland Italien bebt immer wieder die Erde: Neue Erschütterungen haben am 18. Juli 2025 zahlreiche Bewohner der italienischen Großstadt Neapel aus Angst auf die Straßen getrieben. Die Region in Kampanien ist auch bei deutschen Urlaubern beliebt. Was Urlauber in Italien aufgrund der Erdbeben beachten sollten.
Erdbeben in Italiens Urlaubsregion
Das Epizentrum des Bebens befand sich laut offiziellen Angaben in den Phlegräischen Feldern, einem sogenannten Supervulkan westlich Neapels. Das Erdbeben erreichte eine Stärke von 4,0. In dieser Region kommt es schon seit längerer Zeit immer wieder zu Erschütterungen. Ende Juni 2025 wurde dort beispielsweise ein Beben mit der Stärke 4,6 registriert.
Auswärtiges Amt warnt deutsche Urlauber vor Erdbeben in Italien
In seinen Reisehinweisen zu den Phlegräischen Feldern weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass sich die Region immer wieder verändert und solche Veränderungen in der Vergangenheit bereits zu Evakuierungsmaßnahmen geführt haben. Supervulkane zeichnen sich durch besonders große Magmakammern und enorme Kräfte aus, doch lässt sich nicht vorhersagen, wann der nächste Ausbruch erfolgt. Für das Gebiet gilt seit elf Jahren die Alarmstufe Gelb.
Italien-Urlaub wegen Erdbeben stornieren: Geht das?
Urlauber sollten sich bewusst sein, dass solche Erdbeben auftreten können. Daraus ergeben sich jedoch keine reiserechtlichen Ansprüche, etwa auf kostenfreie Stornierungen. Ängste oder Sorgen stellen keine ausreichende Grundlage dafür dar. Mit diesen Risiken, die in vielen anderen Regionen der Welt ebenfalls bestehen, sollte man sich vor der Buchung auseinandersetzen.
Wenn die Situation dennoch Sorgen bereitet, empfiehlt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum, frühzeitig den Veranstalter oder bei Direktbuchung das Hotel zu kontaktieren. Möglicherweise lässt sich eine Lösung finden, etwa durch eine Umbuchung. Dabei handelt es sich jedoch um eine Kulanzentscheidung, auf die Anbieter nicht verpflichtet sind einzugehen.
Das gilt für Urlauber, deren Urlaubsort von Erdbeben betroffen ist
Grundsätzlich gilt: Pauschalurlauber können ihre Reise in der Regel kostenfrei stornieren, wenn vor Ort Zerstörungen auftreten, die die geplante Reise erheblich beeinträchtigen, oder konkrete Gefahren für das eigene Wohl bestehen – sofern der Veranstalter die Reise nicht bereits eigenständig absagt.
Bei individuellen Buchungen müssen Reisende sich direkt an die jeweiligen Vertragspartner wenden, etwa an das Hotel, die Fluggesellschaft oder den Mietwagenanbieter. Dort gelten dann jeweils die jeweiligen Geschäftsbedingungen. Können die Leistungen weiterhin erbracht werden, ist häufig Kulanz gefragt.
Mit Material der dpa.
