Flughafen-Streik in Griechenland
: Was Reisende jetzt wissen müssen

An den Flughäfen in Griechenland wird gestreikt, auch andere Bereiche wie der ÖPNV sind betroffen. Was Urlauber jetzt wissen müssen.
Von
Nicole Züge
Berlin
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Flughafen - Symbolbild: ARCHIV - 22.06.2023, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Reisende stehen am Flughafen Düsseldorf in einer Warteschlange. (zu dpa: «Rückreisewelle zum Ende der Sommerferien erwartet») Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Streik an griechischen Flughäfen durchkreuzt einige Oster-Reisepläne. Was Reisende wissen müssen. (Symbolbild)

Oliver Berg/dpa
  • Streik an griechischen Flughäfen am 9. April 2025; Fluglotsen streiken 24 Stunden.
  • Fähren und ÖPNV in Großstädten ebenfalls betroffen; Reisechaos droht.
  • Flugverkehr in Athen vollständig eingestellt; viele Flüge gestrichen.
  • Airlines müssen Ersatzbeförderung und ggf. Hotelübernachtung organisieren.
  • Zusätzliche Entschädigungen möglicherweise bei erheblichen Verspätungen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Griechenland zählt zu den beliebten Osterferienzielen und ausgerechnet jetzt droht hier ein Reisechaos aufgrund von Großstreiks an Flughäfen im ganzen Land, die bereits heute (Mittwoch, 9. April) beginnen. An den griechischen Flughäfen streiken die Fluglotsinnen und Fluglotsen am Mittwoch (9. April 2025) für 24 Stunden. Auch andere Bereiche sind von den landesweiten Streiks betroffen. Die Fähren werden am Mittwoch definitiv in den Häfen bleiben. Der öffentliche Nahverkehr in den Großstädten geht jeweils für mehrere Stunden in den Ausstand.

Streik an griechischen Flughäfen: Heute geht gar nichts mehr

Nach Informationen der Deutschen Presseagentur wird der Flugverkehr am Flughafen in Athen am Mittwoch (9. April) vollständig eingestellt. Auch die griechische Fluggesellschaft Aegean Airlines hat eine entsprechende Information veröffentlicht. Der Flughafen Thessaloniki Airport ist ebenfalls betroffen.

Fluggastrechte im Streikfall

Im Fall eines streikbedingten Flugausfalls muss sich die Airline, beziehungsweise im Fall einer Pauschalreise der Reiseveranstalter, um eine Ersatzbeförderung kümmern. Falls der Flug erst am nächsten Tag gehen kann, müssen die Anbieter auch für die möglicherweise nötige Hotelübernachtung aufkommen. Das regeln die EU-Fluggastrechte. Pauschalurlauber, deren Urlaub streikbedingt einen Tag später starten sollte, können ihren Reisepreis anteilig mindern - sie zahlen einen Tag weniger.

Entschädigung? Möglicherweise in Ausnahmefällen

Eher schlecht sieht es mit zusätzlichen Entschädigungszahlungen, die Passagieren bei Ankunftsverspätungen ab drei Stunden unter bestimmten Umständen zustehen können. Denn ein Lotsen-Streik liegt nicht im Einfluss der Airline, wie das Fluggastrechte-Portal Airhelp mitteilt. Allerdings gilt nach Angaben des Portals: Die Airlines müssen bei den alternativen Transportmöglichkeiten die schnellstmögliche Route anbieten - gegebenenfalls können das zum Beispiel auch indirekte Verbindungen, also mit einem Umstieg, oder Flüge von anderen Airlines sein. Tun sie das nicht, kann laut Airhelp bei erheblichen Verspätungen doch ein zusätzlicher Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro bestehen.