Frist in Berlin nicht verpassen: Eltern von Einschulungskindern müssen diesen Termin einhalten

Diesen Termin dürfen Eltern von Einschulungskindern im Herbst 2025 nicht verpassen.
Christian Charisius/dpaBerliner Kinder, welche zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden, werden am 1. August 2026 in Berlin schulpflichtig. Welchen wichtigen Termin zur Anmeldung an der Grundschule Familie jetzt nicht verpassen sollten.
Termin 2025 zur Anmeldung an der Grundschule in Berlin nicht verpassen
Kinder in der Hauptstadt gehen die Kinder normalerweise auf die öffentliche Grundschule, die am nächsten an ihrem Wohnsitz ist. Das Bezirksschulamt teilt den Eltern mit, welche Schule das genau ist. Zu der Schulanmeldung sind Eltern gesetzlich verpflichtet. Die Anmeldung findet dieses Jahr zwischen dem 6. Oktober und 17. Oktober 2025 statt. Zu Anmeldungen müssen Eltern persönlich erscheinen und sollten am besten ihr Kind mitnehmen. Darüber informiert die Senatsverwaltung auf ihrer Webseite.
Unterlagen für die Anmeldung an der Grundschule in Berlin
Der Anmeldebogen wird bei der Anmeldung in der Schule erstellt und dort unterzeichnet abgegeben. Diese Unterlagen müssen Eltern zur Anmeldung an der Grundschule in Berlin mitbringen.
- Personalpapiere der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere des Kindes
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (wie früher Hort)
- für die Förderung des Kindes hilfreiche Unterlagen
Auch wenn Eltern eine andere Schule für das Kind wünschen, muss das Kind trotzdem erst in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Dort beantragen die Eltern dann schriftlich die Aufnahme in einer anderen Schule mit einer Erklärung für den Wunsch. Den Antrag für die Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grund- oder Gemeinschaftsschule können Eltern vorab online stellen. Die PDF-Datei zu diesem Antrag gibt es auf der Webseite der Senatsverwaltung.
Antrag auf ergänzende Förderung, Betreuung, Hort
Bei der Anmeldung in der Grundschule können Eltern die ergänzende Förderung und Betreuung, wie Hort, beantragen. Die nötigen Formulare erhalten Eltern in der Schule, im Jugendamt oder auf der Webseite der Senatsverwaltung unter „Formulare“. Die aufgefüllten Formulare gibt man dann bei der Schulanmeldung in der zuständigen Schule ab. Den Bescheid über das gewährte Betreuungsangebot bekommen Eltern vom Jugendamt. Nachdem der Bescheid gekommen ist, können Eltern dann einen Vertrag mit dem Jugendamt oder dem Träger der freien Jugendhilfe abschließen. Der Antrag für den Hort, Betreuung oder ergänzende Förderung muss spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres. Bis zur dritten Klasse ist Hort, Betreuung und ergänzende Förderung in Berlin kostenfrei. Die Betreuung können Einschulungskinder auch vor Unterrichtsbeginn von 6 bis 7:30 Uhr und nachmittags von 16 bis 18 Uhr in Anspruch nehmen. In den Ferien können die Kinder kostenfrei von 6 bis 18 Uhr betreut werden.
