Griechenland-Urlaub
: Verkehrssündern drohen jetzt „drakonische“ Strafen

Rauchen am Steuer, kein Helm auf dem Moped, zu schnell fahren: Wer im Griechenland-Urlaub gegen die neuen Verkehrsregeln verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen.
Von
Nicole Züge
Berlin
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ARCHIV - Touristen besuchen am 19.09.2012 die Akropolis in Athen. Die deutsche Reisebranche ist nach einem Umsatzzuwachs von fast einer Milliarde Euro auf dem Weg zu einem weiteren Rekordjahr. Hoch in der Gunst der Bundesbürger stehen in der Sommersaison dem Deutschen Reiseverband (DRV) zufolge klassische Ziele wie die Kanaren. Groß ist die Nachfrage nach Urlauben in Griechenland und der Türkei. Griechenland setze in diesem Jahr seinen Comeback-Kurs fort. Foto: Maurizio Gambarini/dpa (zu dpa "Reisebranche erwartet Rekordjahr" am 27.02.2014) +++ dpa-Bildfunk +++

Wer in Griechenland mit Mietwagen oder Leih-Motorrad unterwegs ist, sollte von nun an ganz genau hinschauen. Bei Verkehrsverstößen drohen teilweise extrem hohe Strafen. Bild: Akropolis in Athen.

Maurizio Gambarini / dpa

In Griechenland wird das bisher lockere Verhalten im Straßenverkehr bald deutlich strenger geahndet. Es drohen teilweise saftige Strafen für Verkehrsdelikte. Wer künftig ohne Helm mit dem Moped unterwegs ist oder beim Fahren das Handy benutzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das griechische Parlament hat die neue Straßenverkehrsordnung verabschiedet, um die hohe Zahl an Verkehrsunfällen mit Todesfolge zu reduzieren.

Eine Übersicht zeigt, welche Verhaltensweisen die Urlaubskasse zukünftig sprengen können.

Handynutzung am Steuer

Wer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer erwischt wird, zahlt beim ersten Verstoß 350 Euro und verliert den Führerschein für 30 Tage. Beim zweiten Mal steigt die Geldbuße auf 1.000 Euro, der Führerschein ist dann für sechs Monate weg. Beim dritten Verstoß drohen 2.000 Euro Strafe und ein Fahrverbot von einem Jahr.

Helmpflicht für Motorradfahrer und Sozius

Motorradfahrer ohne Helm sowie Mitfahrer auf dem Sozius müssen künftig mit denselben hohen Strafen rechnen. Nach Angaben des Verkehrsverbands fährt rund jeder fünfte Motorradfahrer ohne Helm. 38 Prozent aller Verkehrstoten in Griechenland sind Motorradfahrer – das ist nach Angaben der Deutschen Presseagentur mehr als doppelt so viel wie im EU-Durchschnitt (18 Prozent). Über zwei Drittel der tödlich verunglückten Biker trugen keinen Helm.

Neue Geschwindigkeitsbegrenzungen

In engen Straßen und Wohngebieten liegt die Höchstgeschwindigkeit künftig bei 30 km/h, innerstädtische Hauptstraßen erlauben 50 km/h. Auf Autobahnen wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 140 km/h angehoben. Wer deutlich zu schnell fährt, muss mit Bußgeldern bis zu 8.000 Euro und einem Führerscheinentzug von bis zu vier Jahren rechnen – ab 200 km/h wird es besonders teuer.

Härtere Strafen für Straßenrennen und Gewalt

Illegale Straßenrennen und gewalttätige Zwischenfälle im Straßenverkehr werden streng bestraft. Bereits der erste Verstoß zieht eine Geldstrafe von 2.000 Euro und ein Jahr Führerscheinentzug nach sich. Bei Wiederholung steigen die Strafen auf 4.000 Euro und zwei Jahre Fahrverbot, beim dritten Verstoß sind bis zu 8.000 Euro Strafe und vier Jahre ohne Führerschein vorgesehen.

Alkohol- und Rauchverbot im Auto

In Griechenland ist das Rauchen am Steuer verboten, wenn Kinder unter 12 Jahren an Bord sind. Die gesetzliche Promillegrenze liegt bei 0,5. Verstöße ab dieser Grenze können mit Bußgeldern ab 1.000 Euro und Fahrverboten bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Achtung beim Mietwagen! Reisevollkasko empfohlen

Da etwa 500.000 der rund 8 Millionen Fahrzeuge auf griechischen Straßen nicht versichert sind, raten Verkehrsexperten Reisenden, die mit dem Auto unterwegs sind, zu einer umfassenden Vollkaskoversicherung. Die Regierung will auch hier verschärft kontrollieren. Bis dahin gilt: Vorsichtig fahren und Unfälle möglichst vermeiden, denn auch als unverschuldeter Unfallbeteiligter drohen hohe Kosten.

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Neue Regeln für Wohnmobile in Griechenland

Seit Jahresbeginn ist das Parken mit Wohnmobilen an nicht ausgewiesenen Orten auf maximal 24 Stunden begrenzt. Ausnahmen gelten nur auf Campingplätzen oder speziell gekennzeichneten Stellplätzen. Verstöße werden mit 300 Euro pro Person geahndet. Wer gegen den Bescheid vorgeht oder flüchtet, riskiert Geldstrafen bis 3.000 Euro und bis zu drei Monate Haft.