Hadsch in Mekka: So mussten sich die Pilgernden vorbereiten

Millionen Menschen sind Anfang Juni zur Hadsch nach Mekka gepilgert. Reisende aus Deutschland mussten sich detailliert vorbereiten, da Saudi-Arabien kurz zuvor neue Gesundheitsrichtlinien erlassen hatte.
Rafiq Maqbool/AP/dpaDas Auswärtige Amt hatte im Frühjahr seine Reisehinweise für Saudi-Arabien geändert und kurz vor dem Termin für die Pilgerfahrt nach Mekka, die „Hadsch“ oder auch „Haddsch“ einige Pilgernde noch einmal vor eine Herausforderung gestellt. Wer sich aus Deutschland auf den Weg nach Mekka machen wollte, musste vorab noch einmal ärztlich untersucht werden.
Reisehinweis für Saudi-Arabien: Das müssen Pilger aus Deutschland wissen
Grund für den Reisehinweis war, dass das Gesundheitsministerium von Saudi-Arabien neue Gesundheitsrichtlinien für alle Reisenden veröffentlicht hatte. Die Neuerungen gelten für alle, die im „Hadsch-Jahr 1446“ (2025) an der Pilgerfahrt teilnehmen wollten. Die Vorgaben sollen die Gesundheit der Pilgerinnen und Pilger schützen und basieren auf aktuellen internationalen Erkenntnissen zur epidemiologischen Lage sowie auf neuesten Risikobewertungen. Darauf weist auch das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen hin. Konkret bedeutet das, dass Pilgerinnen und Pilger sowohl körperlich als auch psychisch in der Lage sein sollten, die Hadsch zu vollziehen. Demnach war im Herkunftsland vor Reiseantritt eine ärztliche Untersuchung verpflichtend.
Auch interessant: Opferfest 2025 findet statt – alles Wichtige dazu
Pflichtuntersuchung vor der Hadsch
Als medizinisch geeignet gelten Personen nur dann, wenn keine der folgenden Erkrankungen oder Einschränkungen vorliegen. Erst nach ärztlicher Bestätigung der gesundheitlichen Eignung darf laut dem Gesundheitsministerium Saudi-Arabiens sowie der WHO (Weltgesundheitsorganisation) eine Reisegenehmigung für die Hadsch erteilt werden:
- fortgeschrittenes Nierenversagen mit Hämo- oder Peritonealdialyse
- schwere Herzinsuffizienz mit Beschwerden bereits in Ruhe oder bei geringer Belastung
- chronische Lungenerkrankungen mit zeitweisem oder dauerhaftem Sauerstoffbedarf
- fortgeschrittene Leberzirrhose mit Anzeichen von Leberversagen wie Aszites, Krampfaderblutungen oder Bewusstseinsstörungen
- schwere neuropsychiatrische Erkrankungen, die das Denkvermögen stark beeinträchtigen oder mit erheblichen körperlichen Einschränkungen einhergehen
- altersbedingte Demenz
- eine Schwangerschaft im letzten Drittel oder eine Risikoschwangerschaft in jeder Phase
- aktive Infektionskrankheiten mit Bedeutung für die öffentliche Gesundheit, z. B. offene Lungentuberkulose oder hämorrhagisches Fieber
- eine aktuell laufende Krebsbehandlung mit Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie
Diese Impfungen sind für die Hadsch verpflichtend
Nach Angaben der Behörden ist für Pilgerer aus Deutschland ab einem Lebensjahr eine Meningokokken-ACWY-Impfung verpflichtend. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Einreise verabreicht werden. Darüber hinaus wird für Reisende aus Deutschland mindestens eine Poliomyelitis-Impfung mit IPV empfohlen. Die Standardimpfungen gemäß dem Impfkalender Ständigen Impfkommission STIKO sind ohnehin verpflichtend.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zudem eine Impfung gegen Hepatitis A. Wer sich länger in Saudi-Arabien aufhalten möchte, sollte sich auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut impfen lassen.
