Katze oder Hund überfahren
: Was tun, wenn ein totes Tier auf der Straße liegt

Katze oder Hund in Brandenburg überfahren: Was tun? Alle Infos und Tipps zum Verhalten an der Unfallstelle, Rufnummern, wann man die Polizei rufen muss, welche Strafen drohen.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Frankfurt (Oder)/Cottbus
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Eine Katze geht über eine Straße. Der Landkreis Kelheim hat den «Katzennotstand» ausgerufen. «Verwilderte und herrenlose Katzen vermehren sich im Landkreis Kelheim zunehmend unkontrolliert», teilte das Landratsamt am Freitag mit. «Hotspots treten regelmäßig verteilt über den gesamten Landkreis auf.» (Zu dpa «Landkreis Kelheim ruft «Katzennotstand» aus») +++ dpa-Bildfunk +++

Katze oder Hund überfahren: Was man tun muss, wenn Haustiere oder Wildtiere in Brandenburg überfahren werden und welche Strafen im Einzelfall drohen. (Symbolbild)

Jan Woitas/dpa
  • Was tun bei überfahrenen Tieren in Brandenburg: Verhalten, Rufnummern, Strafen.
  • Wildtiere wie Igel, Füchse müssen nicht gemeldet werden; Haustiere aus Tierschutzgründen prüfen.
  • Unfallstelle sichern, Warnweste anziehen, tote/verletzte Tiere vorsichtig entfernen.
  • Polizei bei Schäden, Schalenwildkollisionen oder Verkehrsbehinderung rufen.
  • Tierquälerei kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Jeder kennt es: Katzen werden oft auf der Straße überfahren. In der dunklen Jahreszeit gibt es häufiger Zusammenstöße mit Rehen auf Wald- und Landstraßen. Im besten Fall wird man selbst nie in einer solchen Situation sein. Falls es doch passiert: Was Autofahrer tun müssen, wenn sie ein Tier an- oder überfahren.

Übersicht:

  • Kleine Wildtiere überfahren
  • Haustiere überfahren
  • Verhalten an Unfallstelle
  • Rufnummern und Kontaktstellen
  • Weiterfahren, nachdem Katze oder Hunde überfahren wurde
  • ADAC-Tipps, wenn Tier auf Fahrbahn auftaucht
  • In welchen Fällen Polizei gerufen werden muss
  • Kontaktstellen, wenn man totes Wildtier findet

Kleine Wildtiere in Brandenburg überfahren: wenn Igel, Fuchs, Eichhörnchen unter die Räder gekommen sind

Wenn Autofahrer wilde Kleintiere, wie Fuchs, Dachs, Igel oder Eichhörnchen anfahren oder überfahren, gibt es keine Pflicht den Unfall zu melden. Das berichtet der ADAC. Die Tiere seien meist sofort tot. Rettungs- oder Bergungsversuche würden außerdem den Verkehr behindern und gefährlich für Personen auf der Fahrbahn sein – besonders wenn es dunkel ist.

Katze, Hund, Haustier in Brandenburg überfahren

Auch bei Haustieren gibt es keine Pflicht, den Unfall zu melden oder anzuhalten. Dennoch empfiehlt der ADAC aus Tierschutzgründe und dem Tierhalter zuliebe, anzuhalten und zu prüfen, ob die Katze oder der Hund tot oder verletzt ist.

Was tun, wenn Tier überfahren wurde

Diese Schritte werden empfohlen, wenn ein Autofahrer oder eine Autofahrerin ein Tier überfahren hat.

  • Wenn ein Tier überfahren wird, ist das eine Unfallstelle. Das heißt: Unfallstelle sichern, Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen und niemanden in Gefahr bringen.
  • Bevor man ein totes oder verletztes Tier anfasst, sollte man Handschuhe anziehen oder seine Hände und Arme anderweitig abdecken. Das Tier könnte Krankheiten übertragen oder beißen und kratzen.
  • Das verletzte oder tote Tier kann man von der Straße ziehen, wenn man sich traut.
  • Nur, wenn man einen geeigneten Behälter hat (Hundebox, Katzenkorb etc), sollten verletzte Tiere zum Tierarzt mit dem eigenen Auto transportiert werden.
  • Bei einem Haustier kann man mitunter Kontaktdaten am Halsband finden. In diesen Fällen sollte man den Besitzer des Tieres kontaktieren.
  • Polizei, Tierrettung, Förster oder Tierarzt anrufen.
  • Fotos von der Unfallstelle machen, falls ein Schaden am Auto entstanden ist.

Tier überfahren – darf ich weiterfahren?

Ein Tier mit Besitzer (Haustiere oder Nutztiere) sind nicht herrenlos und gelten als "Sache". Wenn man eine Sache einer anderen Person beschädigt und sich vom Unfallort entfernt, ohne den Besitzer oder die Polizei zu informieren, kann das unter Umständen als Unfallflucht gelten.

Verletzte Tiere sich selbst zu überlassen, kann außerdem als Tierquälerei gelten und nach dem Tierschutzgesetz ein Bußgeld nach sich ziehen. Eine Anzeige wegen Tierquälerei kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.

ADAC-Tipp, wenn ein Tier auf der Fahrbahn auftaucht

Falls plötzlich ein Tier auf der Straße auftaucht, sollten Autofahrer nur ausweichen, wenn dies keine Gefahr für sich oder andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Das Lenkrad muss fest mit beiden Händen festgehalten werden. Erst dann sollte man kontrolliert abbremsen.

Die Verkehrssicherheit ist wichtiger als ein Tierleben. Ein Vollbremsung aufgrund eines kleinen Haustiers kann zu Auffahrunfällen führen, bei denen die Versicherungen oft nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.

Polizei rufen, wenn Tier in Brandenburg überfahren

In diesem Fällen rät der ADAC, die Polizei anzurufen, wenn man ein Tier überfahren hat.

  • Eine Kollision mit einem Schalenwild (Reh, Hirsch, Wildschwein) ist in Brandenburg meldepflichtig (Paragraph 27 des Jagdgesetzes). Wird ein Wildunfall nicht gemeldet gemäß dem Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG), droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.
  • Wird eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung benötigt, wird ebenfalls die Polizei angerufen.
  • Wenn durch den Unfall mit einem Tier Personen verletzt wurden.
  • Wenn durch den Unfall ein Schaden entstanden ist, zum Beispiel am Auto.
  • Auch, wenn das tote oder verletzte Tier andere Verkehrsteilnehmer behindert, weil es zum Beispiel auf der Fahrbahn liegt.
  • Die Polizei kann man auch rufen, wenn man nicht weiß, was man tun soll.
  • Wer beim Unfall mit einem Tier zahlt: Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, kann man die Polizei rufen, um den Besitzer ausfindig zu machen.

Totes Tier gefunden oder selber Tier überfahren

Bei dem Tierfund-Kataster kann man Tierfunde melden.

Der Wildtierschutz hat verschiedene Stationen, die sich nach der Postleitzahl der Fundstelle richten.

Auch an den zuständigen Sachbearbeiter des Landesbetriebs Forst Brandenburg können sich Autofahrer wenden.