Keinemusik in Berlin: Nur so kommt man auf das Konzert in Tempelhof

Keinemusik tritt am 23. August 2025 in Berlin auf dem Tempelhofer Feld auf.
Loft Concerts GmbHDas Konzert von Keinemusik in Berlin steht kurz bevor und die Vorfreude steigt. Wer am Abend nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln scheitern möchte, sollte einige Hinweise der Veranstalter beachten. Was darf man mitnehmen? Und gibt es bei dem Konzert Altersbeschränkungen?
Wer auf der Suche ist nach dem Zeitplan, Tickets oder Informationen zur An- und Abreise, findet diese hier in diesem Artikel.
Keinemusik Konzert in Berlin: Altersbeschränkungen
Kinder bis 8 Jahre sind zum Konzert unter keinen Umständen zugelassen. Bis zum 14. Lebensjahr benötigen Fans die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (zum Beispiel Eltern). Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren wird nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Volljährige, von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigte Personen) oder einer erziehungsbeauftragten Person Einlass gewährt. Die Erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Personalausweis und eine schriftliche Erziehungsbeauftragung (sog. „Muttizettel“) vorlegen. Der schriftliche Erziehungsauftrag muss von einer personensorgeberechtigten Person vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Den „Muttizettel“ gibt es hier mit allen Infos als pdf zum Download und Ausdrucken.
Tempelhofer Feld: Ticketkontrollen
Für das Event stehen ausschließlich MOBILE TICKETS zur Verfügung. Beim Einlass muss sich mit dem Smartphone im Ticketmaster-Konto angemeldet werden, um die Barcodes beim Einlass zum Event vorzuzeigen. Alternativ können die Tickets in der Ticketmaster-App hinterlegt und beim Konzert eingescannt werden. Tickets sind weder als digitale PDF noch in Papierform erhältlich und Screenshots nicht gültig.
Rucksack, Taschen, Essen, Trinken – Was darf man mitnehmen?
Taschen und Rucksäcke dürfen maximal DIN A4 (20x20x30cm) groß sein. Auch kleinere Bauch- oder Umhängetaschen sollten möglichst wenig enthalten (z. B. Geld, Medikamente). Taschenabgabestellen gibt es an beiden Einlässen, wobei die Kapazität allerdings begrenzt ist und nicht garantiert werden kann, dass man sein Gepäck vor Ort abgeben kann. Speisen und Getränke gibt es auf dem Temeplhofer Feld zu kaufen. Auf dem Gelände stehen zudem kostenfreie Trinkwasserstationen zur Verfügung. Wichtig: Auf dem Gelände ist keine Barzahlung, sondern ausschließlich Kartenzahlung möglich! Hier gibt es alle erlaubten und verbotenen Gegenstände in der Übersicht:
Mitgebracht werden dürfen folgende Dinge:
- Portemonnaie, Schlüsselbund
- Kleine Taschen oder Bauchtaschen (bis DIN A4)
- Mobiltelefone, Einwegkameras, kleine Taschenkameras
- Leere, faltbare und nicht faltbare (PET) Trinkflaschen bis 500 ml
- Versiegelte Sonnencreme bis 100 ml
- Decken, Regenponchos, Zigaretten für den Eigenbedarf
- Deo-Sticks oder Roller (keine Sprays), versiegeltes Desinfektionsmittel bis 100 ml
- Kleine Powerbanks
Verboten sind auf dem Gelände des Tempelhofer Feldes bei dem Konzert:
- Taschen und Rucksäcke größer als DIN A4 (20x20x30cm)
- Waffen, Werkzeuge, Pyrotechnik jeglicher Art
- Stühle, Sitzmöbel, Hängematten, Zelte
- Professionelle Ton-, Foto- und Videoausrüstung
- GoPros, Drohnen, Notebooks, Tablets
- Laserpointer, Tiere (Ausnahme: Assistenzhunde)
- Entflammbare Flüssigkeiten, Drogen, Glasflaschen
- Spraydosen, Tetrapaks, Trinkrucksäcke > DIN A4
- Große Kühltaschen, Lautsprecher, Megaphone
- Requisiten mit gewaltverherrlichendem Charakter
- Sperrige Requisiten (wie Fahnenstanden, Selfie Sticks, Motorradhelme)
- Radios, Trommeln, Airhorns, Vuvuzelas
- Skateboards, Roller, Fahrräder
- Diskriminierende oder verfassungsfeindliche Materialien
- Lebensmittel
Zudem gilt laut den Veranstaltern: „Personen, die Kleidung mit menschenverachtendem, homophobem, rechtsradikalem oder irgendeinem anderen diskriminierenden Hintergrund tragen, oder rassistisches, fremdenfeindliches und/oder radikales Propagandamaterial mit sich führen, erhalten keinen Zutritt zum Gelände und keine Erstattung des Ticketpreises. Personen, die auf dem Gelände durch o. g. Äußerungen oder Verhalten auffallen, werden ohne Erstattung des Ticketpreises unverzüglich des Veranstaltungsgeländes verwiesen.“
