Kindergeld-Erhöhung: So viel mehr Geld soll es geben

Das Kindergeld soll in zwei Schritten erhöht werden.
Jan Woitas/dpa- Bundesregierung plant Entlastung für Familien durch Einkommensteuerreform.
- Kindergeld steigt in zwei Schritten und soll 2028 bei 272 Euro pro Kind liegen.
- Weitere Maßnahmen: höherer Grundfreibetrag bis 2028, höherer Kinder- und Arbeitnehmerpauschbetrag.
- Rechenbeispiele zeigen Entlastungen von rund 468 bis 678 Euro pro Jahr ab 2028.
- Gegenfinanzierung: höhere Sätze der Reichensteuer und weniger Steuervergünstigungen – Start 2027.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach den bisherigen Plänen steigt es in zwei Schritten und soll im Jahr 2028 bei 272 Euro pro Kind und Monat liegen. Neben dem Kindergeld sollen auch weitere steuerliche Freibeträge angepasst werden. Vorgesehen ist unter anderem, den Grundfreibetrag bis 2028 auf voraussichtlich 12.900 Euro zu erhöhen. Auch der Kinderfreibetrag soll steigen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll um 200 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden.
Nach Berechnungen der Bundesregierung würde eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen und einem Haushaltseinkommen von rund 60.000 Euro ab 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet.
So wirken sich die Entlastungen aus
Konkrete Rechenbeispiele zeigen, wie sich die Reform auswirken könnte: Verdienen beide Elternteile jeweils 2.800 Euro brutto im Monat und haben zwei Kinder, soll die jährliche Entlastung ab 2028 bei rund 632 Euro liegen. Bei zwei Einkommen von jeweils 3.200 Euro brutto wären es etwa 642 Euro. Verdienen beide Elternteile jeweils 5.000 Euro brutto monatlich, läge die Entlastung bei rund 678 Euro im Jahr.
Auch Alleinerziehende sollen von den geplanten Änderungen profitieren. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit zwei Kindern und einem Bruttomonatsgehalt von 2.800 Euro hätte nach den Berechnungen ab 2028 rund 468 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung. Bei 3.200 Euro brutto wären es etwa 471 Euro, bei 5.000 Euro rund 496 Euro jährlich.
Reichensteuer soll steigen
Finanziert werden soll die Reform unter anderem durch eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Ab 280.000 Euro ist ein Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen. Zudem sollen bestimmte Steuervergünstigungen reduziert werden, etwa bei Handwerkerleistungen.
Die Reform soll zum 1. Januar 2027 beginnen und ab 2028 vollständig wirken. Die endgültigen Beträge stehen allerdings noch nicht fest. Sie werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach dem Existenzminimumbericht festgelegt.
