Lockdown Corona Angela Merkel: Schleierfahndung und Übernachtungsverbot – Grenze bald dicht?

Deutschland will seine Grenzen wegen Corona de facto zum zweiten Mal schließen.
dpaBundeskanzlerin Angela Merkel hat am Mittwochabend bei der Pressekonferenz nach dem Corona-Lockdown-Gipfel mit den Ministerpräsidenten ein allgemeines „Verbot für touristische Übernachtungen mit Schleierfahndung an den Grenzen“ angekündigt. Besonders solle dabei auf die Einreise aus Risikogebieten geachtet werden. Auf welche Rechtsgrundlage sich Bund und Länder dabei stützen wollen, wurde nicht weiter ausgeführt. Geschäftsreisende und Berufspendler sollen von dem geplanten Verbot ausgenommen sein, heißt es.
Allerdings ist nicht klar, ob die Hotellerie auf dieser Grundlage in den nächsten Wochen überhaupt noch eine Arbeitsgrundlage hat. Sogar auf Besuchen bei Freunden und Familienangehörigen sollen die Bürger im November möglichst verzichten, hieß es bei der Pressekonferenz von Angela Merkel. Auch überregionale Tagesausflüge sind der Kanzlerin offenbar ein Dorn im Auge.
Corona Grenze: digitale Einreiseanmeldung ab 8./9. November
An der Grenze zu Österreich müssen Reisende unterdessen sowohl mit festen Kontrollpunkten als auch mit der neuen Schleierfahndung rechnen. Dies gilt im Prinzip auch aus Richtung Schweiz, zumal am 8./9. November neue Quarantäne-Regeln und eine digitale Einreiseanmeldung auch für den Landweg in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung oder zusätzlichen Auflagen der Regierungen von Bund und Ländern ist für Einwohner Deutschlands im Prinzip noch ein 48-stündiger Auslandsaufenthalt ohne anschließende Zwangsquarantäne erlaubt.
Beschränkungen für Freizügigkeit, Berufsausübung und Einkauf
Die geplanten Restriktionen für Übernachtungen und Reisebewegungen könnten im Übrigen im Widerspruch zu Grundrechten wie Freizügigkeit und Berufsfreiheit stehen. Ob Bund und Länder wegen Corona überhaupt dazu befugt sind, ist am Ende womöglich per Eilbeschluss vom Bundesverfassungsgericht zu klären. Im Frühjahr waren wegen der weltweiten Ausnahmesituation keine großen Zweifel aufgekommen. Gerichtsentscheidungen wie kürzlich gegen das Beherbergungsverbot könnten nun aber darauf hindeuten, dass sich die juristische Einschätzung grundlegend gewandelt hat.
FDP und Wirtschaftsverbände laufen bereits Sturm gegen einige der Lockdown-Beschlüsse vom Mittwoch. Insbesondere wird vom Einzelhandel die angeblich vorgesehene Mindestfläche von 25 Quadratmeter pro Kunde scharf kritisiert und für „nicht praktikabel“ gehalten. Das erfuhr die Redaktion aus Verbandskreisen. Am Abend wurde dann bekannt, dass Bund und Länder nur noch 10 Quadratmeter Mindestfläche fordern.


