Nachfolger des Bürgergelds
: Wie hoch ist die neue Grundsicherung ab Juli?

Ab dem 01. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Ändert sich dadurch die Höhe der Bezüge?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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EU-Gelder: ARCHIV - 21.08.2023, Berlin: ILLUSTRATION - Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Deutschland und andere wollen härtere Regeln für EU-Gelder») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wie viel Geld gibt es ab Juli 2026?

Monika Skolimowska/dpa

Mit der neuen Grundsicherung ändert sich an der Höhe der Regelsätze nichts. Der monatliche Regelbedarf bleibt gleich wie beim Bürgergeld. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen jeweils 506 Euro. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bleiben es 471 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren 390 Euro und für Kinder bis fünf Jahre 357 Euro.

Weniger Geld für Wohnkosten?

Weniger Geld kann es trotzdem geben, allerdings nicht beim Regelbedarf, sondern bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Betroffen sind vor allem Menschen, deren Miete deutlich über den örtlich als angemessen geltenden Kosten liegt.

Bisher wurden die tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs grundsätzlich vollständig übernommen. Diese Karenzzeit bleibt bestehen, wird aber eingeschränkt. Künftig prüfen die Jobcenter die Angemessenheit der Wohnkosten vom ersten Tag an. In der Karenzzeit werden die Unterkunftskosten nur noch bis zu einer Obergrenze anerkannt. Diese liegt beim Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze.

Ein Beispiel: Liegt die angemessene Miete für einen Ein-Personen-Haushalt vor Ort bei 1,000 Euro, würden im ersten Jahr höchstens 1.500 Euro übernommen. Kostet die Wohnung mehr, muss die betroffene Person die Differenz selbst zahlen. Nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit gilt grundsätzlich nur noch die normale Angemessenheitsgrenze. Im Beispiel wären das 1.000 Euro.

Für Härtefälle soll es weiterhin Ausnahmen geben. Die Regelung soll also nicht automatisch in jedem Fall zu einer Kürzung führen. Besonders geschützt werden sollen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Ob eine höhere Miete weiter berücksichtigt werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden.

Die neue Grundsicherung bringt damit keine höheren monatlichen Regelbedarfe. Wer eine angemessene Miete zahlt, soll durch die Änderung bei den Unterkunftskosten in der Regel nicht weniger bekommen. Weniger Geld droht vor allem dort, wo die tatsächliche Miete deutlich über den örtlichen Grenzen liegt und keine Härtefallregel greift.