Netflix Rückzahlung: Unrechtmäßige Preiserhöhungen! So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Unrechtmäßige Preiserhöhungen von Netflix: Ein neues Gerichtsurteil ermöglicht eine Rückzahlung. So bekommen Sie Ihr Geld zurück. Wie Kunden jetzt vorgehen können.
Rolf Vennenbernd/dpaNetflix hat in den vergangenen Jahren seine Abo-Preise mehrfach erhöht – oft ohne klare Zustimmung der Nutzer. Ein aktuelles Gerichtsurteil stellt jetzt klar, dass diese Praxis möglicherweise rechtswidrig war. Wie Sie jetzt Ihr Geld zurückfordern können.
Netflix-Preiserhöhungen unzulässig – so bekommen Sie ihr Geld zurück
Netflix hat seine Abo-Preise in den letzten Jahren deutlich angehoben: Während das Standard-Abo 2014 noch 8,99 Euro kostete, zahlen Nutzer mittlerweile 13,99 Euro. Diese Preissteigerungen erfolgten laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Streaming-Dienstes ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden. Doch diese Praxis wurde juristisch beanstandet.
Gerichte kippen Netflix-Klauseln zur Preisanpassung
Bereits 2021 entschied das Landgericht Berlin, dass die einseitige Preisanpassung in den AGB von Netflix unzulässig ist. Diese Einschätzung wurde 2023 durch das Kammergericht Berlin bestätigt. Neu ist nun ein Urteil des Landgerichts Köln, das noch weiter geht: Selbst wenn Kunden einer Preiserhöhung aktiv zugestimmt haben, etwa durch ein Pop-up-Fenster, kann diese Zustimmung unwirksam sein – da keine echte Vertragsänderung vorlag. Das Urteil (Az. 6 S 114/23) sprach einem Kunden rund 200 Euro Rückzahlung zu und ist rechtskräftig.
Rückerstattung möglich – aber nicht garantiert
Auch wenn es sich bisher nur um ein Einzelurteil handelt, könnten betroffene Netflix-Kunden unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurückfordern – insbesondere, wenn keine ausdrückliche Zustimmung zur Preiserhöhung vorliegt oder widersprochen wurde. Plattformen wie test.de und die Kanzlei WBS.Legal bieten bereits Musterformulare an, mit denen eine Rückzahlung geltend gemacht werden kann.
So prüfen Netflix-Nutzer ihre Ansprüche
Kunden, die überhöhte Gebühren gezahlt haben, sollten laut Verbraucherschützern folgende Schritte unternehmen:
- Netflix-Konto prüfen: Wann wurde das Abo abgeschlossen? Welche Preise wurden wann berechnet?
- Zustimmung nachweisen: Über das Kundenkonto (www.netflix.com/account/getmyinfo) lassen sich gespeicherte Daten einsehen.
- Forderung stellen: Ein Schreiben an Netflix senden – zunächst per E-Mail oder über den Kundenchat. Reagiert der Anbieter nicht, empfiehlt sich ein Einschreiben.
Nur Forderungen für Zahlungen ab Januar 2022 können noch geltend gemacht werden. Alle zuvor geleisteten Beiträge sind bereits verjährt.
Auch wenn noch unklar ist, ob sich diese Rechtsprechung bundesweit durchsetzt, hat das Urteil aus Köln Bewegung in die Debatte um die Netflix-Preiserhöhung gebracht. Prüfen Sie also Ihren Anspruch auf Rückerstattung, selbst wenn Sie der Preiserhöhung zugestimmt haben.