Neue Grundsicherung ab Juli
: So hoch ist das Schonvermögen sein

Ab morgen ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Welche Grenzwerte dann für das Schonvermögen gelten.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Kommunale Haushalte: ILLUSTRATION - 15.05.2024, Bayern, Kaufbeuren: ILLUSTRATION Ein Taschenrechner liegt auf verschiedenen Euro-Banknoten. Klamme Kommunen sollen schneller Geld bekommen. (zu dpa: «Kaufkraft im Hoch: Die Inflationsdelle ist ausgeglichen») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Auch die Regeln für das Schonvermögen ändern sich ab morgen.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Mit der neuen Grundsicherung ändern sich nicht nur Name und Regeln beim Bürgergeld. Auch beim Vermögen wird es deutlich strenger. Die bisherige Karenzzeit für Vermögen soll abgeschafft werden. Stattdessen gelten künftig feste Freibeträge, die vom Alter der leistungsberechtigten Person abhängen.

Karenzzeit beim Vermögen fällt weg

Bislang wurde Vermögen im ersten Jahr des Leistungsbezugs nur berücksichtigt, wenn es als „erheblich“ galt. Diese Schonfrist war ein wichtiger Bestandteil des Bürgergeldes. Nach bisherigem Recht lag die Grenze in der Karenzzeit bei 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und bei 15.000 Euro für jede weitere Person. Nach Ablauf der Karenzzeit galten 15.000 Euro pro Person.

Mit der neuen Grundsicherung soll diese einjährige Karenzzeit beim Vermögen entfallen. Das bedeutet: Das Jobcenter prüft das Vermögen künftig bereits zu Beginn des Leistungsbezugs. Wer mehr Vermögen hat als erlaubt, muss den übersteigenden Betrag grundsätzlich zuerst für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen.

So hoch ist das neue Schonvermögen

Das Schonvermögen wird künftig nach Altersstufen gestaffelt. Vorgesehen sind laut FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung folgende Freibeträge:

  • bis 30 Jahre: 5.000 Euro
  • bis 40 Jahre: 10.000 Euro
  • bis 50 Jahre: 12.500 Euro
  • über 50 Jahre: 20.000 Euro

Eine Besonderheit in der Formulierung: Die FAQ nennt zwar die Stufe „bis 30 Jahre: 5.000 Euro“, führt aber zugleich als Beispiel an, dass eine 30-jährige Person im Leistungsbezug einen Vermögensfreibetrag von 10.000 Euro hat. Eine 52-jährige Person kommt demnach auf 20.000 Euro.

Was bedeutet das praktisch?

Für viele Betroffene dürfte die Reform vor allem eines bedeuten: Die Vermögensprüfung wird früher relevant. Wer ab Juli Grundsicherung beantragt und Ersparnisse oberhalb des jeweiligen Freibetrags hat, kann nicht mehr davon ausgehen, dass dieses Vermögen im ersten Jahr außen vor bleibt.

Besonders deutlich ist der Unterschied zur bisherigen Karenzzeit. Während bislang für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro als Grenze für erhebliches Vermögen genannt wurden, sinkt der geschützte Betrag künftig je nach Alter deutlich. Für jüngere Leistungsberechtigte fällt der Freibetrag besonders niedrig aus.

Warum wird das Schonvermögen neu geregelt?

Die Reform soll das Grundsicherungssystem stärker auf Bedürftigkeit ausrichten. Wer über Vermögen oberhalb der neuen Freibeträge verfügt, soll dieses zunächst einsetzen, bevor staatliche Leistungen greifen. Die Freibeträge steigen mit dem Alter, weil ältere Menschen weniger Zeit haben, neues Vermögen aufzubauen.