Neuerungen Minijob
: Das ändert sich ab 2026

Ab 2026 ändert die Minijob-Verdienstgrenze. Welche Regelungen es im neuen Jahr geben wird und was Minijobber und Rentner wissen müssen.
Von
Doreen Matschuk
Berlin
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Paritätischer fürchtet Einschränkungen bei Angeboten: ILLUSTRATION - 15.05.2024, Bayern, Kaufbeuren: ILLUSTRATION Verschiedene Euro-Banknoten liegen auf einem Tisch. (Symbolbild) (zu dpa: «Weniger Geld für Jugendhilfe? Verband fürchtet Einschnitte») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Neue Regeln für Minijobs ab 2026: Die Verdienstgrenze ändert sich. Was Minijobber und Rentner jetzt beachten müssen. (Symbolbild)

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Für 2026 gibt es Änderungen beim Minijob. Die Verdienstgrenze steigt, was mehr Flexibilität und Verdienstmöglichkeiten bietet. Allerdings gibt es auch Besonderheiten zu beachten, vor allem für Rentner.

Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn

Ab Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs – von derzeit 556 Euro auf 603 Euro monatlich.

Ein Jahr später, ab Januar 2027, folgt die nächste Anpassung: Mit einem Mindestlohn von 14,60 Euro steigt die Minijob-Grenze voraussichtlich auf 633 Euro.

Diese automatische Kopplung sorgt dafür, dass Minijobber trotz steigender Stundenlöhne weiterhin einen ähnlichen Arbeitsumfang behalten können. Bei 13,90 Euro pro Stunde sind rund 43 Stunden im Monat möglich, ohne die Grenze zu überschreiten.

Minijob und Rente: So profitieren Rentner

Für Rentnerinnen und Rentner gibt es seit 2023 eine wichtige Änderung: Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner ist entfallen. Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, darf nun unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Trotzdem bleibt die Minijob-Grenze entscheidend, wenn es um Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit geht. Wer darunter bleibt, muss keine Steuern von seinem Gehalt abgeben.

Laut rentenbescheid24.de dürfen Rentner 2 Monate im Jahr jedoch die Grenze überschreiten. 2026 können zwei Mal im Jahr bis zu 1.206 € im Monat verdient werden. Dabei muss korrekt abgerechnet werden, sodass der Durchschnittsverdienst im Jahr nicht über der Grenze liegt.