Auch Küchenmesser und Pfefferspray verboten: Neues Waffen- und Messerverbot in Berlin gilt ab heute

Das ist das neue Messer- und Waffenverbot in Berlin ab heute.
Friso Gentsch/dpaIn Berlin tritt ein neues Messer- und Waffenverbot in Kraft. Das Ziel des neuen Verbots ist die Verringerung der Waffen- und Messerangriffe, mehr Sicherheit im Personennahverkehr sowie die Reduzierung der Kriminalität. Welche Gegenstände ab jetzt verboten sind, an welchen Orten man keine Messer und Waffen mehr mitführen darf und welche Strafen drohen.
Neues Waffen- und Messerverbot in Berlin ab 17. Juli 2025
Der Senat von Berlin hat eine Rechtsverordnung, mit der das Führen von Messern und Waffen in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und in den Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs in Berlin verboten wird, beschlossen.
Ab Donnerstag, dem 17. Juli, dürfen diese Gegenstände nicht mehr mitgeführt werden:
- Alle Arten von Messern (auch Küchen-, Taschen- und sonstige Gebrauchsmesser)
- Schreckschusswaffen
- Reizstoffwaffen
- Signalwaffen (SRS-Waffen)
- Pfeilabschussgeräte (auch Pfeffersprays)
- Armbrüste
- Hieb- und Stoßwaffen
- Elektroimpulsgeräte
- Schlagstöcke
- Alle Waffen nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit Abschnitt 1 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 des Waffengesetzes
Wichtig: Selbst Personen, die einen „kleinen Waffenschein“ besitzen, dürfen keine SRS-Waffen führen. Ausnahmen von der Verordnungen sind Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte sowie beispielsweise Beschäftigte gastronomischer Betriebe.
Hier dürfen ab jetzt keine Messer und Waffen mitgenommen werden
Das neue Waffen- und Messerverbot gilt für ganz Berlin und für alle Personen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und deren Einrichtungen – Bus, Bahn, Tram, U-Bahn, S-Bahn, Fähren und Bedarfsverkehr für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste („Muva“). Das Verbot schließt Bahnhofgebäude, Bahnsteige, begrenzte Zugänge ein. So berichtet die Polizei Berlin auf ihrer Webseite. Das Verbot gilt auch für Straßenbahnen und Busse brandenburgischer Verkehrsunternehmen, wenn sie in Berlin verkehren.
Die Polizei ist berechtigt, zufällig und auch ohne Verdacht Kontrollen durchzuführen. Waffen, die trotz Verbot mitgeführt wurden, können eingezogen werden. Personen, die gegen das Verbot verstoßen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen.
