Niedersachsen schenkt dir Geld für den Urlaub: So sicherst du dir den Zuschuss

Welche Möglichkeiten gibt es in Niedersachsen, Zuschüsse für den Familienurlaub zu erhalten?
Hauke-Christian Dittrich/dpa- Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien.
- Zuschüsse: bis zu 15 Euro pro Nacht, extra 10 Euro für Behinderte/Alleinerziehende.
- Mindestvoraussetzungen: Wohnsitz in Niedersachsen, Teilnahme von mindestens einem Kind.
- Großeltern können in Ausnahmefällen einbezogen werden.
- Anträge bei Wohlfahrtsverbänden erhältlich, frühzeitig beantragen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Vielen Familien ist es nicht möglich, einen Urlaub für ihre Familie zu finanzieren. Deshalb gibt es in einigen Bundesländern Zuschüsse und Förderprogramme. Auch Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien. Wie man einen solchen Zuschuss erhält und was dieser beinhaltet, gibt es hier im Überblick.
Wer erhält in Niedersachsen Zuschüsse für den Familienurlaub?
Um eine Förderung für den Familienerholungsurlaub zu erhalten, muss mindestsens ein Kind der Familie teilnehmen. Außerdem muss sich der Hauptwohnsitz der Familie in Niedersachsen befinden. Die Urlaubsförderung ist für Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, Alleinerziehende sowie gleichgeschlechtliche Paare mit einem oder mehreren Kindern ausgelegt. Auch ein vom Kind getrennt lebender Elternteil kann für sich und das Kind oder die Kinder eine Förderung erhalten. Voraussetzung für die Urlaubsförderung ist, dass das Familieneinkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenze lässt sich über die Website des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung berechnen.
Insbesondere für Familien mit mindestens drei Kindern, einem Elternteil bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie Familien mit pflegebedürftigen oder behinderten Angehörigen im eigenen Haushalt ist die Urlaubsförderung gedacht.
Was beinhaltet die Urlaubsförderung in Niedersachsen?
Für jede Übernachtung und jeden Teilnehmenden beträgt der Zuschuss bis zu 15 Euro. In einigen Fällen kann dieser Betrag auch überschritten werden. So gibt es für Familienangehörige mit Behinderung sowie für Alleinerziehende einen weiteren Zuschuss von bis zu 10 Euro pro Übernachtung. Nutzt man die Urlaubsförderung für den Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge kommen sogar Zuschläge von bis zu 15 Euro hinzu. In Niedersachsen wird außerdem zwischen Familienerholungsurlaub und Familienfreizeit unterschieden.
Familienerholungsurlaub:
Bei Familienerholungsurlauben sind Erholungsaufenthalte von mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen mit mindestens einem teilnehmenden minderjährigen Kind förderungsfähig. Zudem müssen diese Übernachtungen entweder in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen oder in anderen familiengerechten Einrichtungen, wie beispielsweise auf Bauernhöfen oder Campingplätzen innerhalb Deutschlands verbracht werden.
In Ausnahmefällen dürfen es weniger als sieben Übernachtungen sein, ein Mindestaufenthalt von fünf Übernachtungen darf allerdings nicht unterschritten werden. In begründeten Ausnahmefällen dürfen auch Großeltern sowie leibliche Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wird, in die Förderung mit einbegriffen werden.
Familienfreizeiten:
Bei Familienfreizeiten werden bis zu sieben zusammenhängende Übernachtungen von mindestens drei teilnehmenden Familien gefördert. Hierbei muss mindestens ein leibliches Kind oder Pflegekind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder mindestens ein Kind mit Behinderung an der Familienfreizeit teilnehmen. Auch hier können Großeltern in begründeten Einzelfällen mit einbezogen werden.
Die in Deutschland stattfindenden Familienfreizeiten sind dann förderungsfähig, wenn sie in für Gruppenveranstaltungen geeigneten Familienferienstätten, Heimvolkshochschulen, Jugendbildungsstätten, Schullandheimen oder ähnlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Am Familienfreizeitort müssen zudem mindestens vier Stunden Eltern- und Familienbildung pro Aufenthaltstag sowie ein Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder sichergestellt sein. Die Anzahl der teilnehmenden Kinder darf hierbei nicht begrenzt werden.
Da sich die Familienfreizeit ausschließlich an Familien in belasteten Familiensituationen richtet, können die Teilnehmenden mithilfe von pädagogischer Beratung Vor- und Nachberatungstermine unterstützt werden. Dementsprechend werden in der Familienfreizeit auch Ehe-, Familien- sowie Erziehungsfragen oder Fragen der gesundheitlichen Vorsorge behandelt. Die pädagogische Begleitung des Aufenthalts inklusive maximal zehn Vor- und Nachbereitungstreffen werden mit bis zu 100 Euro pro Tag und Treffen bezuschusst. Außerdem wird das Angebot der Eltern- und Familienbildung sowie die Betreuung der Kinder pauschal mit bis zu insgesamt 400 Euro pro Tag bezuschusst.
Wie und wo beantragt man in Niedersachsen Urlaubsbezuschussung?
Die Antragsunterlagen sind direkt bei den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen erhältlich. Dort wird dann geprüft, ob noch genügend Mittel für die Förderung zur Verfügung stehen und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Grundsätzlich gilt, sich möglichst frühzeitig an die zuständigen Verbände zu wenden.
