Öffentlicher Dienst: Bekommen TVöD-Angestellte den Krisenbonus?

Bekommen auch Angestellte im TVöD das Geld?
Karl-Josef Hildenbrand/dpaDer Krisenbonus ist ein steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter auszahlen können. Die Bundesregierung will so schnell wie möglich die rechtliche Grundlage für die Auszahlung schaffen. In der öffentlichen Kommunikation wurde bislang allerdings nicht auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst eingegangen.
Krisenbonus auch für TVöD-Beschäftigte?
Auf Nachfrage beim Bundesfinanzministerium teilte ein Pressesprecher unserer Zeitung mit, dass die Auszahlung der Entlastungsprämie grundsätzlich in jedem Beschäftigungsverhältnis möglich sein soll. Als Referenz nannte er die Inflationsausgleichsprämie aus dem Jahr 2022.
Allerdings wies der Sprecher auch darauf hin, dass noch nicht entschieden ist, ob und unter welchen Voraussetzungen im öffentlichen Dienst ein Krisenbonus gezahlt wird. Hierfür sei das Bundesinnenministerium zuständig. Zum Zeitplan der Umsetzung hieß es, man wolle die gesetzliche Regelung schnellstmöglich ins parlamentarische Verfahren einbringen.
Auch dbb äußert sich
Der dbb-Vorsitzende Volker Geyer sieht den geplanten „Krisenbonus“ grundsätzlich als Entlastung für Beschäftigte, äußert jedoch Zweifel an der tatsächlichen Wirkung. Vorgesehen ist, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro gewähren können. Damit verlagere der Staat die Verantwortung teilweise auf die Unternehmen, die angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage jedoch unterschiedlich belastet seien. Entsprechend unklar sei, wie viele Beschäftigte am Ende tatsächlich von der Prämie profitieren.
Geyer betont zugleich die besondere Rolle des Staates: Wenn die Politik die Unternehmen zu solchen Zahlungen ermutige, müsse der öffentliche Dienst selbst als Vorbild handeln. Bund, Länder und Kommunen sollten den Bonus daher zügig umsetzen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Wichtig sei außerdem, dass es sich um eine echte Zusatzleistung handelt, die nicht mit bestehenden Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet wird.
