Räum- und Streupflicht
: Diese Regeln gelten beim Schneeschippen in Brandenburg

Wer in Brandenburg für das Räumen und Streuen der Gehwege bei Schnee zuständig ist, wann und wie geschippt werden muss und welche Bußgelder drohen.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Frankfurt (Oder)
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Bildhauer Frank Maier schippt am 01.04.2015 in Winterlingen (Baden-Württemberg) den Schnee vom Gehweg. Am Morgen hat es in höheren Gebieten des Zollernalbkreis geschneit geschneit. Foto: Felix Kästle/dpa ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Das sind die Regeln zum Schneeschippen in Brandenburg.

Felix Kästle/dpa

Innerorts sind die Gemeinden dafür zuständig, an gefährlichen Stellen den Schnee zu räumen und zu streuen. Das beinhaltet, laut ADAC, wichtige Straßen, Fußgängerwege oder öffentliche Parkplätze. Viele Gemeinden geben die Pflicht, die Fußgängerwege vom Schnee zu befreien und zu streuen, per Satzung oder Verordnung an die Grundstücksbesitzer ab. Wer, wann und in welchem Umfang in Brandenburg Schnee schippen muss und welche Regeln gelten.

Regeln zum Schneeschippen in Brandenburg

Grundstückbesitzer sollten sich bei ihrer Gemeinde informieren, wann und in welchem Umfang sie den Gehweg vor ihrem Grundstück räumen und streuen müssen.

Wer muss Schnee schippen?

Wer wofür zuständig ist, laut ADAC-Information:

  • Grundstückbesitzer: je nach Verordnung/Satzung der Gemeinde zuständig für den Winterdienst auf dem Gehweg und der Auffahrt vor dem eigenen Grundstück
  • Vermieter: zuständig für den Winterdienst auf dem Hof und dem Gehweg/Auffahrt vor dem Grundstück
  • Mieter: sind für Winterdienst zuständig, falls es ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist
  • Gemeinde: innerorts an gefährlichen Stellen, wie auf wichtigen Durchgangsstraßen, Haltestellen, Fußgängerwegen und öffentlichen Parkplätzen
  • Landkreis: gefährliche Stellen und wichtige Straßen außerorts

Jeder Grundstücksbesitzer und Vermieter darf einen Dienstleister damit beauftragen, den Winterdienst zu übernehmen. Trotz Dienstleister behalten Grundstücksbesitzer und Vermieter die Kontrollpflicht, informiert der ADAC.

Wann muss Schnee geräumt werden

Dem ADAC zufolge schreiben viele Gemeinden vor, dass zwischen 6:30 und 8 Uhr an besonders gefährlichen Stellen der Schnee geräumt sein muss. Bei Glatteis muss innerhalb von 1,5 Stunden gestreut werden. Wenn es den ganzen Tag schneit, muss mehrmals täglich geräumt werden. Mit dem allgemeinen Tagesverkehr endet die Räum- und Streupflicht zwischen 20 und 22 Uhr. An Sonn- und Feiertagen muss erst ab 9 Uhr Schnee geschippt und gestreut werden. In der Nacht muss ausschließlich bei hohem Verkehrsaufkommen Schnee geräumt werden. In den Verordnungen der Gemeinden ist genau beschrieben, zu welchem Uhrzeiten die Anlieger den Gehweg vor ihrem Grundstück räumen müssen.

Breite und Streumittel: Wie man Schnee räumen muss

Der ADAC informiert, dass mindestens ein 1,50 Meter breiter Streifen auf dem Gehweg geräumt und gestreut sein muss. Zuerst muss der Schnee mechanisch entfernt werden und danach muss ein abstumpfendes Mittel, meist Sand oder Splitt, verwendet werden, um zu streuen. Streusalz ist vielerorts verboten. Auch darüber informiert die jeweilige Gemeinde. Auch Hydranten, Entwässerungseinläufe und Fußgängerüberwege müssen freigehalten werden. Gibt es vor dem Grundstück keinen Gehweg, muss die Fläche zwischen Grundstück und Straße auf entsprechender Breite vom Schnee befreit werden. Besitzer von Eckgrundstücken müssen alle Gehwege räumen, die an das Grundstück grenzen, so der NDR.

Unfall auf dem Gehweg vor dem Haus und Bußgelder in Brandenburg

Wer seiner Räum- und Streupflicht in Brandenburg nicht nachkommt, riskiert hohe Bußgelder, die bis zu 2500 Euro teuer sein können, so rbb24. In Berlin könnte es Bußgelder bis 10.000 Euro geben. Geschieht ein Unfall auf dem Gehweg aufgrund von nicht geräumtem und gestreutem Gehweg, muss der Grundstücksbesitzer für den Schaden aufkommen. Das gilt auch für Unfälle aufgrund von Dachlawinen. Wichtig für alle Grundstückbesitzer ist also, sich bei der eigenen Gemeinde zu den Anforderungen an den Winterdienst zu informieren.