Rasen mähen, Hecken schneiden etc.
: Darf man an Ostermontag im Garten arbeiten?

Viele Deutsche haben am Ostermontag frei und Zeit für Gartenarbeit. Aber was ist eigentlich erlaubt?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Eine Frau mäht einen Rasen: ILLUSTRATION - Kurz getrimmt oder dichtes Gras? Für Gartenliebhaber und Gartenliebhaberinnen sowie für Tiere hat es viele Vorteile, wenn seltener gemäht wird.  (zu dpa: «Wie oft Rasen mähen im Sommer?») Foto: Christin Klose/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Der Rasenmäher muss an Ostermontag aus bleiben.

Christin Klose/dpa-mag/dpa

Am Ostermontag gelten die gleichen Regeln wie an einem Sonntag. Das bedeutet, dass öffentlich wahrnehmbare Arbeiten meist verboten sind. Gartenarbeit ist grundsätzlich möglich, aber nur, solange sie keine unzumutbare Störung für Nachbarn darstellt. Die Bewertung hängt dabei oft vom Einzelfall ab, insbesondere von der Lautstärke, Dauer und Tageszeit.

Was darf man im Garten machen?

Viele typische Gartenarbeiten sind am Ostermontag in der Regel zulässig. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die keine oder nur geringe Geräusche verursachen. Das Pflanzen von Blumen, das Umgraben von Beeten oder das Entfernen von Unkraut sind problemlos möglich.

Auch kleinere Pflegearbeiten wie das Gießen oder das Ordnen von Gartenflächen fallen unter die üblichen, erlaubten Tätigkeiten an Feiertagen. Darüber hinaus sind auch Arbeiten erlaubt, die zwar etwas intensiver sind, aber keine dauerhafte oder besonders laute Geräuschkulisse erzeugen. Entscheidend bleibt, dass die Ruhe der Umgebung gewahrt wird und keine vermeidbare Belastung entsteht.

Welche Arbeiten sind eingeschränkt oder problematisch?

Auch am Ostermontag gelten klare Grenzen, wenn es um Lärm geht. Der Einsatz von motorisierten Gartengeräten wie Rasenmähern, Heckenscheren oder Laubbläsern ist nicht erlaubt. Grundlage dafür ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die an Sonn- und Feiertagen strenge Ruhezeiten vorsieht.

Generell sollte man sich immer fragen, inwiefern die aktuellen Arbeiten die Nachbarn in ihrer Feiertagsruhe stören könnten. Im Zweifel kann man beim Ordnungsamt oder dem Bürgerbüro nachfragen, welche Tätigkeiten erlaubt sind. Auch ein kurzes Gespräch mit den Nachbarn kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden.

Größere, lärmintensive Arbeiten sollten jedenfalls auf einen anderen Tag verschoben werden. Zum Beispiel auf den darauffolgenden Samstag.