Rechtliche Lage
: Wo ist Leihmutterschaft erlaubt?

Während Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, gelten in anderen Ländern sehr unterschiedliche Regeln.
Von
Katrin Jokic
Berlin
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Adoption: Seit 2014 gab es 24 Vermittlungen von Neugeborenen, deren leibliche Eltern im Barnim leben. Daneben wurden in diesem Zeitraum im Landkreis insgesamt 53 Adoptionen abgeschlossen.

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht vom 25. November 2021: Erfüllt sich ein Paar seinen Kinderwunsch durch eine Leihmutter, hat die Wunschmutter vor der Adoption nicht die Rechte wie die leibliche Mutter. Das betrifft auch das Umgangsrecht im Falle einer Trennung. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten - in anderen Ländern gelten andere Gesetze.

Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Die Geburt des Sohnes von Jens Spahn und seinem Ehemann hat die Diskussion über Leihmutterschaft neu entfacht. Das Kind wurde in den USA von einer Leihmutter ausgetragen. Während das Verfahren dort in mehreren Bundesstaaten möglich ist, bleibt es in Deutschland verboten.

In Deutschland dürfen Ärztinnen und Ärzte keine künstliche Befruchtung zum Zweck einer Leihmutterschaft vornehmen. Auch die Vermittlung ist untersagt. Strafbar machen sich in der Regel die beteiligten Mediziner oder Vermittler, nicht jedoch die Leihmutter oder die Wunscheltern. Deshalb nutzen einige Paare Angebote im Ausland.

International unterscheiden sich die Regelungen erheblich. Dabei wird grundsätzlich zwischen kommerzieller und altruistischer Leihmutterschaft unterschieden. Bei der kommerziellen Variante erhält die austragende Frau eine Vergütung. Bei der altruistischen Leihmutterschaft dürfen ihr lediglich Kosten ersetzt werden, die durch die Schwangerschaft entstehen.

In den USA gibt es keine landesweit einheitliche Regelung. In Bundesstaaten wie Kalifornien ist auch die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt und grundsätzlich für gleichgeschlechtliche Paare und ausländische Wunscheltern zugänglich. Andere Bundesstaaten schränken sie ein oder erkennen entsprechende Verträge nicht an.

Kanada und Großbritannien erlauben nur altruistische Leihmutterschaft. Eine Bezahlung der Leihmutter ist dort verboten, angemessene Auslagen dürfen jedoch erstattet werden. In Großbritannien ist die Leihmutter zunächst auch die rechtliche Mutter. Die Elternschaft muss nach der Geburt übertragen werden.

In Griechenland ist eine altruistische Leihmutterschaft nach vorheriger gerichtlicher Genehmigung möglich. Sie richtet sich allerdings vor allem an Frauen, die aus medizinischen Gründen keine Schwangerschaft austragen können. Männliche Paare sind ausgeschlossen.

Die Ukraine erlaubt kommerzielle Leihmutterschaft grundsätzlich für verheiratete heterosexuelle Paare, sofern medizinische Gründe vorliegen. Für homosexuelle Paare oder alleinstehende Männer steht das Verfahren nicht offen.

Verboten ist Leihmutterschaft unter anderem in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und der Schweiz. Andere Länder verfügen über keine eindeutige gesetzliche Regelung, wodurch für alle Beteiligten erhebliche rechtliche Risiken entstehen können.

Eine einfache Liste erlaubter Länder reicht daher nicht aus. Entscheidend ist auch, ob ausländische Paare zugelassen sind, welche Familienformen akzeptiert werden und wie die Elternschaft anschließend in Deutschland anerkannt wird. Selbst wenn die Leihmutterschaft im Geburtsland legal ist, kann die Eintragung der Wunscheltern nach deutschem Recht kompliziert sein.

Der aktuelle Fall zeigt somit vor allem eines: Das deutsche Verbot verhindert Leihmutterschaft nicht vollständig, sondern verlagert sie ins Ausland. Dort hängt der Zugang jedoch stark vom Familienmodell, den finanziellen Möglichkeiten und der jeweiligen Gesetzeslage ab.