Reformationstag in der DDR: Deswegen war der 31. Oktober im Osten kein gesetzlicher Feiertag

Das war der Reformationstag in der DDR. (Symbolbild)
Horst Sturm/dpaHeutzutage haben Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen den 31. Oktober, den Reformationstag, frei und brauchen nicht zu arbeiten, während der Rest Deutschlands keinen Feiertag hat. Doch die Bundesländer im Osten waren es, die in der DDR am 31. Oktober keinen freien Tag hatten. Was passierte mit dem Reformationstag in der DDR?
Reformationstag (31. Oktober) in der DDR
1667 legte Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen den 31. Oktober als Gedenktag an den Thesenschlag Luthers für alle Protestanten fest. 1946 beschloss die sowjetische Besatzungsmacht, dass der Reformationstag in den evangelischen Bundesländern weiterhin am 31.10. die Arbeit niedergelegt werden soll. Doch in Sachsen-Anhalt und Berlin wurde am 31. Oktober weiterhin gearbeitet, weil für die beiden Bundesländer keine Einigung gefunden wurde. Die westlichen Bundesländer waren eher katholisch geprägt und feierten den Reformationstag nicht. Im Jahr 1952 wurden dann die Länder in der DDR aufgelöst, doch das Länderrecht bestand weiterhin. Das machte die Lage zum Reformationstag unübersichtlich und führte dazu, dass in den neu gegründeten Bezirken Magdeburg und Halle und in der Hauptstadt Berlin am 31.10. gearbeitet wurde, während der Rest der DDR einen Feiertag hatte.
Deswegen wurde der Feiertag am 31.10. in der DDR gestrichen
1967 wurde in der DDR die 5-Tage-Woche eingeführt. Die Samstage und Sonntage waren damit beide arbeitsfreie Tage. Jedoch mussten die zusätzlichen freien Samstage kompensiert werden, sonst hätte die tägliche Arbeitszeit erhöht werden müssen. Also wurden 1967 der Reformationstag sowie der Buß- und Bettag als gesetzliche Feiertage gestrichen. Seitdem mussten die DDR-Bürger am 31. Oktober arbeiten.
Bis 1966 war der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag, an dem die Arbeit niedergelegt wurde. Nach der Wende 1990 wurde der Reformationstag in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von der letzten DDR-Regierung wieder eingeführt. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist der Tag danach, der 1.11. (Allerheiligen), ein gesetzlicher Feiertag.
