Rückruf dieser Süßware: Produkt kann gefährliche Metallsplitter enthalten

Dringender Rückruf eines süßen Gebäcks mit Sonnenblumenkernen. Das Produkt kann Metallteile enthalten und wurde deutschlandweit, auch in Brandenburg und Berlin verkauft. (Symbolbild)
Piman Khrutmuang/stock.adobe.com/SchubertEine Süßware mit Sonnenblumenkernen ist von einem dringenden Rückruf betroffen. Wieder einmal sind Metallsplitter in dem süßen Gebäck der Grund. Solche Fremdkörper können lebensgefährlich sein und beim Verzehr sogar innere Blutungen hervorrufen. Verkauft wurde das Sonnenblumen-Gebäck deutschlandweit. Alle wichtigen Informationen zum Rückruf und wie Sie nun reagieren müssen, wenn Sie die Süßware gekauft haben.
Rückruf: Süßware kann lebensgefährlich sein
Um dieses Produkt geht es bei dem Süßwaren-Rückruf:
- Bezeichnung: Süßware aus Sonnenblumenkernen
- Packungsgröße: 250 Gramm
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.08.2025
- Produktionsdatum: 26.02.2025
- EAN-Code: 4250370552760
- Inverkehrbringer: Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH

Rückruf dieser Süßware mit Sonnenblumenkernen.
Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbHSo begründet der Hersteller den Rückruf seiner Süßware
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass kleine, metallische Fremdkörper im Produkt enthalten sein können. Metallische Fremdkörper in Lebensmitteln stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Beim Verzehr können sie zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen. Auch innere Verletzungen oder Blutungen sind möglich.
Wo wurde die Süßware verkauft?
Das Produkt wurde in rund 300 Verkaufsstellen in ganz Europa vertrieben. In Deutschland sind laut lebensmittelwarnung.de insgesamt 13 Bundesländer betroffen. Hier ist die Liste der Bundesländer, in denen man die betroffene Süßware kaufen konnte:
Brandenburg, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Große Supermarktketten wie Rewe, Lidl oder Aldi führen das Produkt jedoch nicht.
Rückruf: Was Verbraucher tun sollten
Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, sollten es keinesfalls verzehren. Stattdessen wird empfohlen, die Süßware in die Verkaufsstelle zurückzubringen, in der sie erworben wurde. Dort wird der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Für weitere Informationen können sich Verbraucher an die Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH wenden. Wichtiger Hinweis: Dieser Rückruf betrifft ausschließlich das oben genannte Produkt. Andere Produkte des Herstellers sind nicht betroffen.
