Rundfunkbeitrag
: Diese Änderung und harte Strafen lassen Haushalte zittern

Seit diesem Monat ist eine Änderung bei Rundfunkbeitrag in Kraft getreten, die für viele gefährlich werden könnte.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Berlin
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Euromünzen liegen auf einem Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren, neben den Logo von ARD (l-r), ZDF und Deutschlandfunk. Viele Sachsen-Anhalter haben im vergangenen Jahr ihren Rundfunkbeitrag nicht gezahlt. (zu dpa «Viele Sachsen-Anhalter bei Zahlung des Rundfunkbeitrags säumig») +++ dpa-Bildfunk +++

Euromünzen liegen auf einem Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren, neben den Logo von ARD (l-r), ZDF und Deutschlandfunk. Diese Änderung aus dem Juni 2025 kann zu einer Gefahr für viele Haushalte werden.

Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Jeder Haushalt zahlt viermal im Jahr den Rundfunkbeitrag und alle wissen: scherzen darf man mit dieser Gebühr nicht. Nichtzahlungen werden strengstens geahndet. Nun wurde im Juni 2025 eine neue Änderung eingeführt, die viele Haushalte zittern lassen dürfte. Welche Änderung es beim Rundfunkbeitrag gibt.

Rundfunkbeitrag: Diese Änderung gilt ab Juni 2025

Haushalte haben zwei Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag vierteljährig zu bezahlen – entweder per Lastschriftverfahren oder sie überweisen den Beitrag alle drei Monate manuell. Diejenigen, die immer wieder manuell bezahlen, haben bisher regelmäßige Zahlungserinnerungen erhalten. Doch seit dem 2. Juni 2025 werden diese regelmäßigen Erinnerungen nicht mehr herausgeschickt. Es sollen Kosten und Verwaltungsaufwand gespart werden.

Betroffene bekommen jetzt nur noch einmal im Jahr ein Schreiben vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, in dem alle vier Zahlungstermine des Jahres draufstehen. Von nun an müssen Haushalte, die manuell per Einzelüberweisung bezahlen wollen, selber an die Zahlungen denken. Für die pünktliche Zahlung ist jeder Haushalt selbst verantwortlich.

Diese Strafen drohen, wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird

Achtung! Wer den Beitrag nicht zu dem festgesetzten Termin zahlt, bekommt ohne weitere Erinnerung einen Festsetzungsbescheid. Dieser Bescheid kommt mit einem Säumniszuschlag von einem Prozent des säumigen Beitrags und mindestens acht Euro. Danach haben Haushalte vier Wochen Zeit, den Beitrag plus Säumniszuschlag zu zahlen.  Danach wird der Bescheid vollstreckbar. Es folgen Mahnkosten, Vollstreckungsmaßnahmen und gegebenenfalls eine Pfändung des Kontos oder des Lohns.

Außerdem kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Haushalte, die mehr als ein halbes Jahr keine Beiträge zahlen, müssen mit einem Bußgeld von 1000 Euro rechnen. In ganz ernsten Fällen kann sogar eine Beugehaft drohen.