Facebook-Sammelklage startet: Hoher Schadenersatz möglich - so kann man sich anschließen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Meta. Aufgrund eines Facebook-Datenlecks waren persönliche Daten von Millionen Nutzern veröffentlicht worden.
FABRICE COFFRINI/AFPIm Jahr 2021 wurden Millionen Facebook-Konten Opfer eines großen Datenlecks. Jetzt zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) dagegen vor Gericht. Das Verfahren gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta beginnt am 10. Oktober 2025. Betroffene Nutzerinnen und Nutzer können sich dem Verfahren noch anschließen. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert und wer Anspruch darauf hat.
Sammelklage gegen Facebook: Das ist der Grund
Im Jahr 2021 wurde bei Facebook ein massives Datenleck bekannt: Persönliche Informationen wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Wohnorte und Beziehungsstatus von Millionen Nutzerinnen und Nutzern waren plötzlich öffentlich zugänglich. Das brachte erhebliche Risiken mit sich, warnt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands: „Seitdem sind Betroffene deutlich anfälliger für Cyberkriminalität – etwa durch Phishing-Mails, Betrugsversuche wie den ‚Enkeltrick‘ oder Identitätsdiebstahl.“
Deshalb hat die Verbraucherzentrale eine Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta eingereicht. Ziel ist es, Schadenersatz für die Betroffenen zu erstreiten. Der Prozess beginnt am 10. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.
So viel Schadenersatz könnten Betroffene erhalten
Bis zu 600 Euro pro Person könnte die Sammelklage nach Einschätzung der Verbraucherzentrale pro Person erzielen. Aus Sicht der Verbraucherschützer muss sich die Höhe der Entschädigungen an der Art der veröffentlichten Daten orientieren. Wenn also beispielsweise neben der Facebook-ID, auch Name und Telefonnummer sowie der Wohnort und E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Beziehungsstatus öffentlich geworden sind, fordert die Verbraucherzentrale 600 Euro Schadenersatz pro Person.
Sammelklage gegen Facebook: Wer kann sich anschließen?
Betroffene in Deutschland können sich weiterhin der Sammelklage anschließen. Für die Teilnahme an der Sammelklage ist nicht entscheidend, ob bereits ein wirtschaftlicher Schaden eingetreten ist. Es genügt, wenn persönliche Daten im Zuge des Lecks im Jahr 2021 öffentlich zugänglich wurden.
Möglich ist der Eintrag in das Register noch bis mindestens zum 31. Oktober. Ob der eigene Facebook-Account betroffen ist und wie man sich der Sammelklage anschließen kann, erfahren Betroffene mithilfe des Klage-Checks unter www.sammelklagen.de/verfahren/facebook.
Wer sich in das Register einträgt, hat nach Angabe der Verbraucherzentrale seine Ansprüche kenntlich gemacht. Diese könnten dann nicht mehr verjähren, egal, wie lange das Verfahren dauert. Die Beteiligung ist kostenlos.
Warum wird die Sammelklage erst jetzt angestrebt?
Obwohl das Datenleck bereits im Jahr 2021 bekannt wurde, klagt die VBZ erst jetzt. Grund ist ein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes in dem Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach einem Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz zu, der durch das Leck die Kontrolle über seine persönlichen Daten verloren hatte (Aktenzeichen: VI ZR 10/24).
Damit sieht die VBZ die Möglichkeit zu einer Musterfeststellungsklage gegeben, denn somit genügt es nach Ansicht der Verbraucherschützer, dass persönliche Daten im Zuge des Lecks im Jahr 2021 öffentlich zugänglich wurden. Es muss für die Betroffenen selbst noch kein wirtschaftlicher Schaden, etwa Identitätsdiebstahl, nachzuweisen sein.
